Zentrales Waffenregister nimmt Arbeit auf
Auf die heimischen Jäger, Schützen und Waffensammler kommt ab heute Arbeit zu: Mit der Umsetzung des von der EU vorgeschriebenen Zentralen Waffenregisters (ZWR) müssen sie ihre Gewehre melden - noch einmal.
Die beim ersten dezentralen „Versuch“ ausgefüllten Formulare werden damit nutzlos. Weil dafür damals im Handel Gebühren fällig wurden, wird der Vorgang per Bürgercard oder Handysignatur nun gratis möglich sein.
Begründung für Waffe wird abgefragt
Die Büchsenmacher werden bei einem Neukauf die Waffe via Internet im ZWR eintragen. Aber auch all jene, die ihren Altbestand nicht selbst via digitale Signatur melden wollen, können sich an einen Händler wenden, der das für sie übernimmt - gegen ein „angemessenes Entgelt“.
Für die Registrierung der Gewehre (Kategorie C - mit gezogenem Lauf) hat man Zeit bis Ende Juni 2014. Flinten (Kategorie D - mit glattem Lauf) aus dem Altbestand müssen übrigens nur bei einem Besitzerwechsel gemeldet werden, Neukäufe hingegen werden ab sofort erfasst.
Die Behörde möchte übrigens neuerdings auch wissen, warum man eine Waffe besitzen möchte. Hier kann man als Begründung etwa die Jagd, das Sportschießen, Sammeln oder sonstige Gründe eintragen.
Publiziert am 30.09.2012