Birnbacher-Anwalt kündigt Berufung an
Der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher, der Anfang der Woche wegen Untreue zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden ist, wird Berufung gegen die Strafhöhe einlegen. Das teilte sein Anwalt Richard Soyer gestern Abend gegenüber der ZIB2 mit.
Da Birnbacher geständig war, falle er laut Soyer unter die seit 1997 geltende „kleine Kronzeugenregelung“. Grundsätzlich sei man zwar zufrieden, „aber morgen berufen wir gegen die Strafhöhe“, so Soyer im ZIB2-Interview. Außer Frage stehe für den Rechtsanwalt, dass Birnbacher einen zentralen Schritt gesetzt habe, um die Mauer des Schweigens zu brechen.
Laut Richterspruch hat Birnbacher sein Geständnis allerdings zu spät erweitert. Ob die kleine Kronzeugenregelung tatsächlich anwendbar ist, wird somit erst in den nächsten Instanzen geklärt werden.
Stark überhöhtes Honorar
Birnbacher hatte beim Verkauf der Landesanteile an der Kärntner Hypo-Alpe-Adria-Bank an die BayernLB als Berater ein stark überhöhtes Honorar kassiert. Der ehemalige ÖVP-Obmann Josef Martinz und die früheren Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, die ebenfalls verurteilt wurden, hatten bereits am Montag ebenso wie der Staatsanwalt Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
Publiziert am 03.10.2012