Erhöhte Grundbuchgebühr: „Vorsichtiges Ja“ der SPÖ
Vonseiten der SPÖ hat Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) nicht mit großem Widerstand bei ihren Reformplänen für die Grundbuchgebühr zu rechnen. SPÖ-Staatssekretär Andreas Schieder gab heute vor dem Ministerrat ein „vorsichtiges Ja“ zu dem Begutachtungsentwurf, der teils empfindlich höhere Gebühren bringen könnte, zu Protokoll.
„Verkehrswert der richtige Wert“
Grundsätzlich sei die Ausgestaltung Sache der Justizministerin, betonte er. Doch der „Verkehrswert ist natürlich der richtige Wert“. Allerdings findet Schieder offenbar keinen Gefallen an Ausnahmen für bäuerliche Betriebsübergaben. „Was mir wirklich auf die Nerven geht, ist, wenn es immer über eine Hintertür Privilegien für die Landwirtschaft gibt“, sagte er.
Der Entwurf sieht eine Neuregelung der Eintragungsgebühr für das Grundbuch vor. Anlass war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vor rund einem Jahr. Das Höchstgericht erachtete es als verfassungswidrig, dass für die Berechnung der Gebühr unterschiedliche Grundlagen herangezogen werden: für Käufe der Verkehrswert (also Kaufpreis), für Schenkungen und Erbschaften der wesentlich niedrigere Einheitswert.
Karl hatte in der jüngsten Debatte betont, dass eine Kostenexplosion für Betroffene verhindert werden soll, indem mannigfaltige Ausnahmen geschaffen werden. Vorgesehen sind solche etwa für Schenkungen und Erbschaften im familiären Bereich bei dringendem Wohnbedürfnis sowie bäuerliche Übergaben.
Khol und FPÖ dagegen
Auf wenig Gegenliebe stößt Karls Entwurf bei der FPÖ und ihrem Parteikollegen Andreas Khol, Obmann des ÖVP-Seniorenbundes. Dieser ist „entschieden“ gegen die vorgeschlagene Neuregelung, weil er die damit verbundene Erhöhung der Eintragungsgebühren strikt ablehnt. Auch die FPÖ ist gegen eine Erhöhung der Gebühr.
Wenn man - wie mit dem Erkenntnis des VfGH vorgegeben - die Bemessungsgrundlage auf den höheren Verkehrswert umstellt, müsse eben der Tarif der Gebühr gesenkt werden, forderte Khol. Bei der Bemessungsgebühr spreche man von einer Verzehnfachung gegenüber dem bisher gültigen (dreifachen) Einheitswert. Also müsse der Tarif auf 0,11 Prozent reduziert werden. „Im Ergebnis muss die Neuregelung für alle Gebührenpflichtigen aufkommensneutral erfolgen“, forderte der ÖVP-Seniorenchef.
BZÖ kündigt parlamentarische Anfrage an
Kritik gab es auch vonseiten des BZÖ. „Offenbar wollen Rot und Schwarz das Wegfallen der Einnahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch eine Erhöhung der Grundbuchsgebühr kompensieren“, so BZÖ-Chef Josef Bucher. Er kündigte diesbezüglich eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin an.
Publiziert am 09.10.2012