Einheitswerte für Bauern reformiert
In den Verhandlungen über die Reform der Einheitswerte in der Landwirtschaft haben sich ÖVP und SPÖ - vorerst auf Klubebene - geeinigt. Die Grenze für die Einkommenssteuer-Vollpauschalierung der Bauern soll per 1. Jänner 2014 von 100.000 Euro auf 75.000 Euro Einheitswert (Grundwert) gesenkt werden.
Eine doppelte Buchhaltung soll dann ab 130.000 Euro - und nicht wie bisher ab 150.000 Euro - verpflichtend werden. Ein Drittel der EU-Agrarförderungen (Betriebsprämien) soll zudem in die Steuerbemessung - und damit in die Einheitswerte - einbezogen werden. Der Gewinn der Bauern wird dann laut Verhandlungslösung mit 42 Prozent statt wie bisher 39 Prozent besteuert.
Die entsprechende, auf Klubebene erzielte Einigung zwischen SPÖ und ÖVP passierte heute den Ministerrat. Die aktuelle Regelung läuft 2015 aus. Als Nächstes muss sich der Budgetausschuss mit der erzielten Verhandlungslösung auseinandersetzen, damit der Weg zum Gesetz frei werden kann.
Publiziert am 16.10.2012