OGH: „Hol dir dein Stickerbuch“ ist verbotene Kinderwerbung
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist mit Verbandsklagen gegen direkte Kaufaufforderungen der Lebensmittelketten Spar und Billa in Zusammenhang mit deren Stickersammelalbum-Aktionen vorgegangen.
„Hol dir dein Stickerbuch“ und ähnliche Aufforderungen gerichtet an Kinder sind verboten. Im Fall von Spar hat das der Oberste Gerichtshof (OGH) nun rechtskräftig entschieden. Im Fall von Billa liegt ein ähnliches Urteil des Oberlandesgerichts Wien vor, die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen.
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Publiziert am 17.10.2012