Studiengebühreneinhebung durch Unis: VfGH-Bedenken

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Bedenken gegen die „autonome“ Vorschreibung und Einhebung von Studiengebühren durch die Universitäten.

Diese Vorgangsweise könnte der Verfassung bzw. dem Universitätsgesetz (UG) widersprechen, so VfGH-Präsident Gerhart Holzinger heute. Deshalb habe man ein Verordnungsprüfungsverfahren betreffend die entsprechenden Bestimmungen in der Satzung der Universität Wien eingeleitet.

Konkret hat der VfGH laut Holzinger gleich in zwei Punkten Bedenken: Einerseits sei man vorläufig der Ansicht, dass die Einhebung von Studiengebühren nicht in die Autonomie der Unis fällt. Selbst wenn man das aber bejahe, müsse man sich fragen, ob der Umstand, dass im UG nach wie vor auf Studiengebühren Bezug genommen wird, nicht eine autonome Regelung durch die Unis ausschließe.

Seine Entscheidung wolle der VfGH so rasch wie möglich treffen, so Holzinger. Man sei sich über die Bedeutung der Sache durchaus im Klaren. Realistisch sei eine Entscheidung im ersten Viertel des Jahres 2013. In über 85 Prozent der Fälle, in denen der VfGH ein Prüfungsverfahren von Amts wegen einleitet, führen die vorläufigen Bedenken des Gerichtshofes tatsächlich zur Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen.