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Scharfe Kritik an Minister
Der Appell von VfGH-Präsident Gerhart Holzinger zu einer politischen Lösung bestärke ihn in seinem Bemühen, „durch eine gesetzliche Neuformulierung Rechtssicherheit zu schaffen“.
Töchterle „begrüßt Prüfung“
Töchterle begrüßt, „dass mit der heute angekündigten Prüfung des Verfassungsgerichtshofs Klarheit darüber hergestellt wird, ob die Universitäten bei der derzeitigen Gesetzeslage autonom Studienbeiträge einheben dürfen, wie dies etwa der Verfassungs- und Unigesetz-Experte Heinz Mayer in seinem Gutachten vertritt“. Der Minister hatte die Unis unter Berufung auf das Gutachten Mayers zur Gebühreneinhebung aufgerufen.
Rektoren wollen rasche Entscheidung
Der Präsident der Universitätenkonferenz (uniko), Heinrich Schmidinger, bedauert das lange Warten auf eine endgültige Entscheidung des VfGH. „Wir warten jetzt einmal den endgültigen Spruch des Verfassungsgerichtshofes ab“, so Schmidinger zur APA. Die uniko habe nicht damit gerechnet, dass sich das bis ins neue Jahr hinziehen werde. „Da hätten wir uns schon eine raschere Entscheidung gewünscht.“ Immerhin handle es sich dabei um erhebliche Millionenbeträge.
Sollten sich die Bedenken des VfGH bestätigen, gehe die uniko davon aus, dass das Wissenschaftsministerium den Universitäten den Entfall sämtlicher Studienbeiträge ersetzt - also nicht nur jener, die derzeit autonom eingehoben werden, betonte Schmidinger.
Uni Wien hat vorgesorgt
Solange die endgültige Entscheidung des VfGH nicht gefallen sei, gelte die angefochtene Verordnung des Senats weiter, so der Rektor der Uni Wien, Heinz Engl, zur APA. „Wir haben aber immer klar gesagt, dass im Falle einer Aufhebung der Regelung durch den VfGH sämtliche eingehobenen Beiträge refundiert werden. Das gilt auch für jene Studenten, die keine Rechtsmittel gegen die Gebühren ergriffen haben.“ Die Uni habe die entsprechenden Mittel dafür rückgestellt.
ÖH sieht Erfolg
Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) sieht sich durch das Vorgehen des VfGH hingegen bestätigt. „Es ist höchste Zeit, dass sich Minister Töchterle der vom VfGH angesprochenen ‚besonderen staatlichen Verantwortung‘ bewusst wird“, so die stellvertretende ÖH-Vorsitzende Angelika Gruber (Verband Sozialistischer StudentInnen/VSStÖ) in einer Aussendung. Die Bedenken des VfGH seien deckungsgleich mit jenen, die die ÖH bereits vor einem Jahr mit Nachdruck geäußert habe. „Ein klarer Erfolg der ÖH. Der Minister sollte öfter auf uns Studierenden hören, um derartige Fehltritte in Zukunft zu vermeiden.“
Die Studentenvertreter sehen die nunmehrige Entscheidung des VfGH auch als „klare Absage an das Vorgehen von Minister Töchterle“: „Eine durch einen Formalfehler im Gesetz entstandene Lücke für politische Ziele zu missbrauchen und die politische Verantwortung an die Universitäten abzuschieben ist eine Gangart, die eines Ministers nicht würdig ist“, so Gruber.
SPÖ will verhandeln
SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl sieht ihre Bedenken bestätigt. Gleichzeitig betonte sie in einer Aussendung, „dass die SPÖ nach wie vor zu einer politischen Lösung bereit ist“. Man habe Töchterle bereits vor Monaten einen Vorschlag für eine Reparatur der betroffenen Regeln übergeben, so Kuntzl. „Ich stehe sofort für Verhandlungen über diesen Vorschlag zur Verfügung. Unser Angebot gilt!“
Den betreffenden Vorschlag hatte der Minister bisher abgelehnt, weil er „nur“ eine Gesetzesreparatur der „alten“, vom VfGH aufgehobenen Gebührenregelung mit zahlreichen Ausnahmen von der Gebührenpflicht vorsieht. Töchterle hatte hingegen ein Gebührenmodell vorgelegt, das den Unis die Einhebung von Gebühren in der Höhe von bis zu 500 Euro pro Semester erlaubt und viel weniger Ausnahmen von der Zahlungspflicht vorsieht.
Grüne: „Blamabel für Töchterle“
Auch der grüne Wissenschaftssprecher Kurt Grünewald bezeichnete die vorläufige Kritik des VfGH an der autonomen Gebühreneinhebung in einer Aussendung als „blamabel“ für den Wissenschaftsminister. „Noch vor Monaten schob Töchterle seine Verantwortung als Wissenschaftsminister von sich und forderte von den RektorInnen, selbst über Studiengebühren autonom zu entscheiden. Alle Bedenken der Studierenden, RektorInnen und Grünen wurden vom Tisch gewischt und eine notwendige Novellierung des Universitätsgesetzes vom Bundesminister abgelehnt“, kritisierte Grünewald.
BZÖ-Wissenschaftssprecher Rainer Widmann appellierte an Töchterle, für Rechtssicherheit zu sorgen. „Der Wissenschaftsminister hat den derzeitigen Studiengebührenfleckerlteppich an Österreichs Universitäten zu verantworten und muss diesen Missstand unverzüglich beseitigen. Diese Basar-Methoden müssen endlich ein Ende haben“, so Widmann in einer Aussendung. Das BZÖ will Gebühren an allen Unis.
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Publiziert am 17.10.2012