Grundbuch: Karl will Entwurf „textlich schärfen“

Das Justizministerium will als Reaktion auf diverse Kritik während der Begutachtungsfrist seinen Gesetzesentwurf zur Grundbuchgebühr „textlich schärfen“. Zudem werde man das Gespräch mit einzelnen Institutionen, wie Rechtsanwalts- und Notariatskammer suchen, sagte ein Sprecher von Ressortchefin Beatrix Karl (ÖVP) heute. Spätestens kommende Woche solle der endgültige Gesetzestext fertiggestellt sein.

Im Justizministerium betont man zudem, dass die Kritik am Entwurf während der Begutachtungsfrist durchaus unterschiedlich und wenig einheitlich ausgefallen sei. Noch gebe es Raum für Missverständnisse, was aber in den kommenden Tagen geklärt werden solle.

Kritik auch aus ÖVP-Reihen

Nicht nur Notare, Rechtsanwälte, der Verfassungsdienst, die Industriellenvereinigung und die Arbeiterkammer deponierten zuvor teils große Bedenken. Auch in den Reihen der ÖVP fanden sich viele Kritiker - die schwarzen Bundesländer Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg sowie die von Christoph Leitl (ÖVP) geführte Wirtschaftskammer lehnten den Entwurf ab.

Hauptkritikpunkte sind die steigenden Eintragungsgebühren für die meisten Schenkungen und Erbschaften von Immobilien, zu enge Ausnahmen für Familien und Betriebsübergaben - und auch eine neue Strafbestimmung für fehlerhafte Angaben.

Vorwurf der „verdeckten Steuer“

In einigen Stellungnahmen wird der von Karl zurückgewiesene Vorwurf der „verdeckten Steuer“ bekräftigt. Dem von Reinhold Mitterlehner (ÖVP) geführten Familienministerium sind zudem die Ausnahmen im Entwurf zur Grundbuchgebühr „zu eng gefasst“.

Repariert wird die Regelung, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sie mit Wirkung 1. Jänner 2013 aufgehoben hat. Er erachtete es als verfassungswidrig, dass unterschiedliche Bemessungsgrundlagen angewandt werden: für Käufe der Verkehrswert (Kaufpreis), für Schenkungen und Erbschaften der meist viel niedrigere (dreifache) Einheitswert.

Publiziert am 17.10.2012