„Mafia-Paragraf“: Vier Optionen in Evaluierungsbericht

Eine Reform des „Mafia-Paragrafen“ 278a Strafgesetzbuch (StGB) ist schon vor einiger Zeit in Aussicht gestellt worden. Die Novelle dürfte nach Aussagen von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) vom Juli auf die Streichung der Passage hinauslaufen, die der kriminellen Organisation „erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft“ als Ziel vorschreibt.

Dieser Ankündigung war eine Evaluierung des Paragrafen durch die Strafrechtsexpertin Susanne Reindl-Krauskopf von der Universität Wien vorausgegangen. Ihr 137-seitiger Bericht liegt nun dem Parlament vor. Er beinhaltet im Wesentlichen vier Optionen für die Gesetzesreparatur.

Novelle verzögert sich

Die Möglichkeiten reichten von der Streichung des Paragrafen über Präzisierungen und dem Einführen eines Tatausschließungsgrunds bis hin zu alternativen Beschränkungsmöglichkeiten. Die bevorzugte Variante der Expertin war dabei die Präsizierung und Einschränkung des Gesetzes, was auch der Favorit der Ministerin sein dürfte. Mit der Streichung würde man jedenfalls „zu den Ursprüngen der Bekämpfung organisierter Kriminalität zurückkehren“, heißt es in dem der APA vorliegenden Bericht.

„Wir werden das in einem der nächsten Justizausschüsse diskutieren“, sagte ein Sprecher der Ressortchefin. Ob man gleich mit einem Entwurf für die Novelle in den Ausschuss gehen oder zunächst den Evaluierungsbericht diskutieren wird, ist laut dem Sprecher noch unklar.

Die ursprünglich für diesen Herbst angekündigte Reform ist zwar fix, der angepeilte Zeitplan dürfte aber nicht halten. Eine Diskussion im Ausschuss soll es „spätestens im Frühjahr 2013“ geben.

Seit Tierschützerprozess in Kritik

Der „Mafia-Paragraf“ geriet vor allem durch den Tierschützer-Prozess in die Kritik. 13 Aktivisten verschiedener Tierschutzgruppierungen mussten sich 14 Monate wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten. Im Mai 2011 wurden sie schließlich von diesem Vorwurf freigesprochen, mittlerweile ist der Freispruch auch rechtskräftig.

Publiziert am 21.10.2012