Fußfessel: Politischer Unmut über aktuelle VwGH-Entscheidung

Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, einem verurteilten 51-jährigen Salzburger Sexualstraftäter anstelle der Gefängnishaft den elektronisch überwachten Hausarrest (EÜH), also die Fußfessel, zu bewilligen, sorgt weiter für Aufregung. SPÖ, FPÖ und BZÖ haben sich gestern kritisch über das Urteil geäußert.

SPÖ: Opfer noch einmal befragen

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zeigte sich im APA-Gespräch enttäuscht über das Urteil: „Die Entscheidung hat offenbar nicht berücksichtigt, dass das Opfer mehrfach mitgeteilt hat, sich weiter vom Täter bedrängt zu fühlen.“ Es sei daher notwendig, sich den Fall noch einmal genau anzusehen. Jarolim appellierte an die Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), sicherzustellen, dass die junge Frau noch einmal befragt wird, und dem Mann die Fußfessel nicht zu gewähren, sollten sich Anhaltspunkte für eine Belästigung durch den Täter ergeben.

Zugleich müsse man sich grundsätzlich überlegen, wie nach der Verbüßung der Strafe sichergestellt werden kann, dass sich der Täter seinem Opfer nicht mehr nähern kann, etwa wenn die Wohnungen der beiden nahe aneinander liegen. „Diese Frage soll ein Problem für den Täter sein, und keines für das Opfer“, so Jarolim.

Strache: „Fußtritt für Opfer“

FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache sprach in einer Aussendung von einer „Entscheidung für den Vergewaltiger“ und einem „Fußtritt für das Opfer.“ Täter würden geschützt, während die Opfer und mit ihnen ihr Umfeld im Stich gelassen werden. Er lehne die erleichterte Gewährung von Fußfesselstrafen im Zusammenhang mit Sexualverbrechen grundsätzlich ab, die FPÖ werde alles daransetzen, „dass Fußfesseln für solche Vergewaltiger und andere Kinderschänder ein Ding der Unmöglichkeit werden“.

Von einer moralisch und von der Logik her völlig unverständlichen Entscheidung sprach auch BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz, der das Urteil als „Ergebnis einer falschen rot-schwarzen Politik und Gesetzgebung“ sieht. „Milde Strafen für Sexualstraftäter samt milden Strafmaßnahmen wie Fußfesseln sind ein Super-GAU, der den Menschen ihr Vertrauen in die Justiz nimmt. Die Relationen im österreichischen Justizsystem sind komplett verloren gegangen, denn ein Vergewaltiger kommt vor Österreichs Gerichten besser weg als ein Steuerhinterzieher“, so Grosz.

Verschärfte Kriterien ab 2013

Karl hat zuletzt eine Verschärfung der Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter angekündigt. Nach den neuen Kriterien würde es für den 51-jährigen Salzburger keinen elektronisch überwachten Hausarrest mehr geben. Die Neuregelung soll mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten, sie soll am 20. November beim nächsten Justizausschuss beschlossen werden.

Publiziert am 01.11.2012