Ein österreichischer Grenzpolizist mit Schutzmaske kontrolliert ein Auto
APA/Erwin Scheriau
32 Risikogebiete

Ab Montag neue Einreiseregeln

Wegen steigender Coronavirus-Infektionen gelten ab Montag 0.00 Uhr neue Beschränkungen für die Einreise nach Österreich. Einreisende aus 32 Risikostaaten bzw. -gebieten müssen nun einen aktuelleren PCR-Test als bisher vorlegen. Das sieht die am Freitag veröffentlichte novellierte Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums vor.

Österreicher und Österreicherinnen, EU- und EWR-Bürger und -Bürgerinnen sowie Schweizer und Schweizerinnen und Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die aus einem Risikogebiet kommen, das keine stabile Covid-19-Situation hat – etwa Rumänien, Serbien, Bosnien, Montenegro, Schweden, Russland oder USA – müssen ein Gesundheitszeugnis (mit negativem PCR-Test) mit sich führen oder sich nach der Einreise innerhalb von 48 Stunden einem PCR-Test unterziehen.

Für nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammende einreisende Drittstaatsangehörige – wie etwa Ukrainer und Ukrainerinnen – gilt grundsätzlich ein Einreiseverbot, außer diese kommen aus dem Schengen-Raum und können einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Nach der Einreise haben diese Personen zusätzlich eine zehntägige (Heim-)Quarantäne anzutreten. Dafür ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen; die Kosten dafür sind selbst zu tragen. Ein „Freitesten“ aus der Quarantäne sei in diesem Fall nicht möglich, betont das Gesundheitsministerium.

Test auf eigene Kosten

Auch bei der erwähnten Einreise von Österreichern und Österreicherinnen sowie EU-Bürgern und EU-Bürgerinnen – dazu zählen auch Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich – aus einem Risikogebiet darf der im Gesundheitszeugnis bestätigte negative PCR-Test nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Wenn eine Testung im Ausland nicht möglich war, muss der PCR-Test innerhalb von 48 Stunden auf eigene Kosten in Österreich durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist eine selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne anzutreten. Auch dafür ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen, die Kosten sind selbst zu tragen.

Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten laut der Verordnung: Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau (Moldawien), Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten und die Provinz Hubei (China).

Ausnahmen unter anderen für Pflegepersonal

Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten bei Drittstaatsangehörigen auch für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte und Diplomaten und Diplomatinnen. Sofern sie sich nicht durchgehend in einem der als sicher eingestuften Länder aufgehalten haben, müssen auch sie einen negativen PCR-Test vorweisen und dann eine 10-tägige Heimquarantäne antreten. Diese kann verlassen werden, sobald ein währenddessen durchgeführter PCR-Test negativ ausfällt.

Für Berufspendler und -pendlerinnen ist eine Einreise mit Gesundheitszeugnis möglich. Auch dieses Zeugnis muss einen negativen PCR-Test bestätigen, der bei Einreise nicht länger als drei Tage zurückliegt. Eine selbstüberwachte Quarantäne ist nicht notwendig.

Keine Einschränkung bei Einreise von Lebenspartnern

Kommen Österreicher und Österreicherinnen, EU- und EWR-Bürger und -Bürgerinnen oder Schweizer und Schweizerinnen aus einem Staat mit einer stabilen Covid-19-Situation (etwa Deutschland, Italien, Schweiz, Norwegen), besteht freie Einreise.

Die Person muss sich dafür aber in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in folgenden – derzeit sicheren – Staaten aufgehalten haben: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Keine Einschränkungen gibt es bei Staatsbesuchen und aus besonderen familiären Gründen – etwa Einreise von Lebenspartnern – und partnerinnen oder bei Anlässen wie Hochzeiten und Taufen. Die bloße Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp bleibt ohne Einschränkung möglich, heißt es in der Verordnung. Für Personen, die sich am Montag bereits im Ausland befinden, gelten diese Änderung erst ab Samstag, dem 1. August.