VwGH: Pushback nach Slowenien rechtswidrig

Nachdem das Landesverwaltungsgericht Steiermark im Juli 2021 erkannt hat, dass im Fall eines Pushbacks an der Grenzkontrollstelle Sicheldorf die im Herbst 2020 erfolgte Zurückweisung von Geflüchteten nach Slowenien zu Unrecht erfolgt war, liegt nun die höchstgerichtliche Bestätigung dieser Entscheidung vor.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wies nämlich eine dagegen eingebrachte Revision der Landespolizeidirektion Steiermark zurück.

Maßnahmenbeschwerde brachte Fall ins Rollen

Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren eine Maßnahmenbeschwerde von Ayoub N., der am 28. September 2020 mit weiteren sechs Personen von heimischen Polizisten aufgegriffen und trotz eines Asylansuchens in der Südsteiermark innerhalb von nur 48 Stunden über Slowenien und Kroatien nach Bosnien gebracht worden war.

Drei der Betroffenen waren laut Angaben des Innenministeriums unbegleitete Minderjährige. Die insgesamt sieben Personen hätten klar um Asyl gebeten und seien damit vorübergehend aufenthaltsberechtigt gewesen, hieß es seitens der Initiative Push-Back Alarm Austria sowie der Asylkoordination Österreich, die den Fall dokumentiert und öffentlich gemacht hatten.

Keine automatische Wiedereinreise nach Österreich

Es sei gelungen, den Nachweis für die Verletzung eines absolut geltenden Menschenrechts zu erbringen, so Rechtsanwalt Clemens Lahner: „Es ist aber unbefriedigend, dass mein Mandant trotz der festgestellten Rechtsverletzung nicht automatisch das Recht zur Wiedereinreise nach Österreich hat.“

Die Initiative Push-Back Alarm Austria und die Asylkoordination Österreich fordern nun die Schließung dieser Rechtslücke. Wird ein Pushback gerichtlich festgestellt, sollte den Betroffenen automatisch die Wiedereinreise gestattet und ein pauschaler Schadenersatz für die erlittene Grundrechtsverletzung zuerkannt werden, verlangten sie in einer Presseaussendung. Indes wird von Anwalt Lahner geprüft, ob N. Amtshaftungsansprüche zustehen.

Aslykoordination: Hunderte Rückweisungen nach Slowenien

Für Lukas Gahleitner-Gertz, den Sprecher der Asylkoordination Österreich, hat Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) Erklärungsbedarf, da er im Dezember 2021 dem Parlament versichert habe, dass es in Österreich keine illegalen Pushbacks gebe: „Es stellt sich die Frage, ob der Innenminister das Parlament angelogen hat oder er schlicht keine Ahnung hat, was in seinem Einflussbereich passiert. In beiden Fällen ist er rücktrittsreif.“

Trotz der gravierenden Vorwürfe sei bisher nicht einmal ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Dabei habe das gegenständliche Verfahren gezeigt, dass seit 2020 Hunderte Rückweisungen an der österreichischen Südgrenze zu Slowenien ident abgelaufen seien.