Anwendungsempfehlungen für Impfungen aktualisiert

Das Nationale Impfgremium (NIG) hat seine Anwendungsempfehlungen für Covid-19-Impfungen aktualisiert. Dreimal geimpfte Personen, die zusätzlich eine Omikron-Infektion (BA.1, BA.2 oder BA.4, BA.5) durchgemacht haben, zeigen eine gute Boosterantwort und Immunität gegen BA.4/BA.5, heißt es. Vor allem die unter 60-Jährigen können unter solchen Voraussetzungen die Auffrischung vorerst aufschieben.

Bis zu sechs Monate nach der Infektion sei durch den Booster für diese Gruppe keine Verbesserung des Immunschutzes zu erwarten, „und damit kann die vierte Impfung entsprechend verschoben werden“, so die Fachleute. Respiratorische Infektionen hinterlassen aber keine dauerhafte systemische Immunität. „So benötigen Personen ab fünf Jahren jedenfalls für eine breite und gut ausgeprägte Immunitätslage in Hinblick auf SARS-CoV-2 eine Grundimmunisierung bestehend aus drei Impfungen (Schema 2+1), unabhängig von durchgemachten Infektionen“, wurde weiterhin betont.

Bei zu kurzem Intervall „kann Boosterantwort eingeschränkt sein“

„Eine Impfung trotz durchgemachter Infektion schadet nicht, kann aber bei Unterschreiten des empfohlenen Intervalls in der Boosterantwort eingeschränkt sein und in Einzelfällen zu vermehrten Impfreaktionen führen“, wurde festgehalten. Unerkannte asymptomatische bzw. nicht abgeklärte/laborbestätigte leichte Infektionen könnten ignoriert und Impfungen nach dem vorgesehenen Schema durchgeführt werden. Personen mit PCR-bestätigter Infektion vor der ersten oder im Intervall zwischen erster und zweiter Impfung sollten laut diesen Empfehlungen ab ca. vier Wochen nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung geimpft werden.

Für Personen mit PCR-bestätigter Infektion nach zwei oder mehr Impfungen gelte: Bei asymptomatischem Verlauf nach Schema impfen möglich, ein Aufschub bis zu sechs Monate aber auch, nach symptomatischer Infektion können vor allem die unter 60-Jährigen bis zu ein halbes Jahr zuwarten. Bei Älteren und Risikopersonen – in diesem Fall altersunabhängig – kann die Impfung laut NIG nach Genesung auch vor Erreichen der sechs Monate erfolgen.

Zu lange Abstände sollen vermieden werden

Generell sei bei Covid-19 im Impfschema eine gewisse zeitliche Variabilität in Ordnung, Abstände von deutlich weniger als vier Monaten für die dritte und besonders für weitere Impfungen sollten aber vermieden werden. Nach der Grundimmunisierung schwinde bei deutlichem Überziehen der empfohlenen Intervalle zwar der Impfschutz, die Boosterfähigkeit bleibt jedoch erhalten, so das NIG.

Mittlerweile sind drei bivalente – an die Omikron-Varianten angepasste – Impfstoffe für die Anwendung ab zwölf Jahren zugelassen und teilweise auch bereits in Österreich verfügbar. Grundsätzlich können die Auffrischungsimpfungen ab zwölf durchgeführt werden und sind weiterhin „jeder Person empfohlen, die sich schützen will“. Das NIG rät speziell ab 60, Risikopersonen inklusive Schwangeren und Personen mit erhöhter Exposition etwa im Beruf zum vierten Stich. Dabei könne der gleiche oder ein anderer Impfstoff wie bei der Grundimmunisierung verwendet werden. Der Vorzug wird den bivalenten mRNA-Impfstoffen gegeben, weil für sie eine Zulassung als vierte Impfung durch die europäischen Behörden vorliegt. Es können aber auch monovalente Impfstoffe eingesetzt werden, das dann „off-label“.