Unireform: Betriebsrat erhält Teilstimmrecht

Die Betriebsräte des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Universitäten erhalten im Universitätsrat ein eingeschränktes Stimmrecht.

Darauf haben sich Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) und der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Fritz Neugebauer, bei Verhandlungen über die geplante Novelle zum Universitätsgesetz (UG) geeinigt, bestätigte ein Sprecher des Ressortchefs heute der APA.

Ursprünglich war geplant gewesen, dass die Betriebsräte im Unirat bei Tagesordnungspunkten, die sie betreffen, nur ein Antragsrecht erhalten. Nun hat Hahn der Forderung der Personalvertreter nachgegeben: Sie erhalten laut Vereinbarung ein Stimmrecht in "allen Punkten, die mit Ausübung ihrer Funktion als Betriebsrat im Rahmen ihrer innerbetrieblichen Interessenwahrnehmungskompetenz nach dem Arbeitsverfassungsgesetz unmittelbar im Zusammenhang stehen und in die Kompetenz des Unirats fallen".

Punkte, die beispielsweise unter diese Regelung fallen, sind laut Ministerium Personalkosten und Stellenplan. Für Beschlüsse in diesen Punkten ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Unirat notwendig.