Spenden an ÖVP: Kein Strafverfahren in Causa Ortner

Die Parteispenden des Bauindustriellen Klaus Ortner an die Volkspartei in Höhe von fast einer Million Euro werden zu keinem Strafverfahren führen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat unter anderem geprüft, ob Ortners Tochter ein Aufsichtsratsmandat in der staatlichen Beteiligungsgesellschaft ÖBAG im Gegenzug für die Spenden bekommen hat.

Die Staatsanwaltschaft sieht dabei keinen Anfangsverdacht für Bestechung oder Bestechlichkeit. Sie hat den Anfangsverdacht auf „Vorteilszuwendung zur Beeinflussung“ bzw. „Vorteilsannahme zur Beeinflussung“ geprüft, die Causa nun aber zu den Akten gelegt. Wenngleich sie einen Zusammenhang zwischen Spenden und Aufsichtsratsmandat nicht ausschließt. Das hat die Rechercheplattform Dossier gestern als Erste berichtet, die Justiz hat die Entscheidung auch veröffentlicht.

„Sollte – wie aus Sicht der WKStA aus dem objektiven Geschehnisablauf am plausibelsten – die Bestellung zur Aufsichtsrätin mitausschlaggebend oder der ‚Dank‘ für die bisher an die ÖVP geleisteten Spenden gewesen sein, wäre dies nach der aktuellen Gesetzeslage nicht gerichtlich strafbar“, heißt es darin – Audio dazu in oe1.ORF.at.

Spenden „über einen langen Zeitraum“

Ortner soll von 2017 bis 2019 fast eine Million Euro an die ÖVP gespendet haben. Die Spenden kamen von unterschiedlichen Ortner-Firmen und in Tranchen von knapp weniger als 50.000 Euro, sodass sie laut Gesetz nicht gleich dem Rechnungshof gemeldet werden mussten. Heuer im Februar erhielt Ortners Tochter Iris, Geschäftsführerin der IGO Industries, ein Aufsichtsratsmandat in der staatlichen ÖBAG.

Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass laut Gesetz bestimmte Anhaltspunkte vorliegen müssten, die eine konkrete Verknüpfung eines Amtsgeschäfts und einer Vorteilannahme begründeten.

Genau die vermisst die Staatsanwaltschaft im aktuellen Fall, da unter anderem „die Spenden über einen langen Zeitraum, teils eineinhalb Jahre vor der Bestellung zur Aufsichtsrätin, getätigt wurden“. Außerdem gebe es „eine Vielzahl von anderen plausiblen Motivationslagen“, etwa „die Gewährleistung einer allgemeinen für Ortners Unternehmen günstigen Politik“.

Iris Ortner schrieb in einer Stellungnahme: Die Anzeige sei offensichtlich dem Wahlkampf geschuldet gewesen und nicht einmal dazu angetan, einen Anfangsverdacht zu benennen. Sie verstehe die Sensibilität bezüglich Aufsichtsratsmandaten, sei aber seit fünfzehn Jahren in Aufsichtsräten tätig und wolle als kompetente Frau einen Beitrag für den Wirtschaftsstandort leisten.

NEOS will Gesetzeslücke schließen

NEOS sieht in der Argumentation der Staatsanwaltschaft den Hinweis auf eine Gesetzeslücke – und will diese schließen. „Legalem ‚Anfüttern‘ mittels Parteispenden gehört ein Riegel vorgeschoben“, forderte Vizeklubchef Niki Scherak in einer Aussendung. Er kündigt für die nächste Nationalratssitzung einen Antrag an, der das Parteiengesetz in diesem Punkt „konkretisieren“ soll, um „Postenschacher“ über Spenden auszuschließen.