D: Verunglimpfung von EU-Symbolen künftig strafbar

Die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der EU wird in Deutschland unter Strafe gestellt. Der Deutsche Bundestag billigte gestern einen Gesetzesentwurf des Bundesrats, mit dem ein zusätzlicher Passus ins Strafgesetzbuch eingeführt wird.

Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen, da die EU-Symbole von den bestehenden Verboten der Verunglimpfung oder Zerstörung der Hoheitssymbole ausländischer Staaten sowie der Deutschlands und seiner Bundesländer nicht erfasst werden.

Verstöße gegen die neue Vorschrift können künftig – analog zu den bestehenden Verboten – mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die neue Vorschrift umfasst auch das Zerstören, Beschädigen oder Unkenntlichmachen der EU-Flagge sowie Versuche, das zu tun.