BUWOG-Urteil: Freisprüche sind rechtskräftig

Die sechs Freisprüche, die am Freitag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) und andere verkündet worden sind, sind rechtskräftig. Weder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft noch die Privatbeteiligten haben Rechtsmittel gegen das nicht rechtskräftige erstinstanzliche Urteil angemeldet. Das hat die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts heute der APA bestätigt.

Durch die von den Verurteilten angemeldeten Rechtsmittel kann das Urteil nur „verbessert“, also gemildert oder ganz gekippt werden. Es kann sich für sie nun nichts mehr verschlechtern.

Mehrere Freisprüche

Freigesprochen wurden am Freitag fünf Angeklagte in der Linzer Causa wegen Korruptionsverdachts beim Bürohaus Terminal Tower. Es ging um eine Zahlung von 200.000 Euro an Peter Hochegger und Walter Meischberger, die laut nicht rechtskräftigem Urteil Korruption für Grasser war, als Gegenleistung für den Mietvertrag mit den Finanzbehörden. In der Causa wurden nur die Hauptangeklagten, darunter Grasser, verurteilt.

Weiters wurde der ehemalige Immofinanz-Vorstand Christian Thornton freigesprochen. Gegen den Freispruch Meischbergers in der Causa Betrugsverdacht bei seiner ehemaligen Villa in Wien-Döbling habe ein Privatbeteiligter Rechtsmittel angemeldet, so die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts. Da dieser aber keinen Beweisantrag gestellt habe, sei er wohl nicht rechtsmittellegitimiert.

CA Immo brachte Klage ein

Die anderen Privatbeteiligten, die CA Immo und die Immofinanz, haben laut Gericht keine Rechtsmittel gegen das Urteil angemeldet. Die CA Immo, die bei der Privatisierung der Bundeswohnungen im Vergabeverfahren knapp der Immofinanz/RLB OÖ unterlag, hat allerdings bereits eine Klage auf 1,9 Mrd. Euro gegen den Bund und gegen das Bundesland Kärnten beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien eingebracht, wie ihr Anwalt Johannes Lehner gegenüber der APA erklärt. Sie sieht sich durch die – laut erstinstanzlichem nicht rechtskräftigen Urteil – mittels Korruption im Hintergrund getätigte Vergabe geschädigt.

Der Präsident der Generalprokuratur des Bundes, Wolfgang Peschorn, sieht keinen Anspruch der unterlegenen CA Immo. Die Amtshaftung greife nur im Bereich der Hoheitsverwaltung bzw. bei behördlicher Tätigkeit. Der Verkauf der Bundeswohnungen sei aber keine behördliche Tätigkeit gewesen, sagte er im Ö1-Morgenjournal.