Indexierte Familienbeihilfe: Bisher 337 Mio. Euro nachgezahlt

Im Juni dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Indexierung der Familienbeihilfe gegen Unionsrecht verstößt. Die nationalen Bestimmungen wurden daraufhin aufgehoben. In einer aktuellen Anfragebeantwortung teilte Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) mit, dass bisher rund 337 Millionen an Familien nachgezahlt wurden.

Konkret wurden in 87.949 Fällen für 143.705 Kinder „automationsunterstützte Nachzahlungen in der Höhe von 337.250.976,10 Euro durchgeführt“, heißt es in der Anfragebeantwortung, über die bereits die „Kleine Zeitung“ und Zackzack.at berichteten. NEOS hatte die Anfrage gestellt.

Die Summe setzt sich laut der Ministerin aus der Familienbeihilfe (53.133.706,59 Euro), aus einer Differenzzahlung (184.370.263,64 Euro) und aus dem Kinderabsetzbetrag (99.747.005,87 Euro) zusammen. Im Mai hatte Raab noch von Rückstellungen in Höhe von 220 Millionen Euro gesprochen. Die Kosten für die Nachzahlungen seien im Budget berücksichtigt, heißt es.

Organisationskosten der Indexierung: 117.000 Euro

2019 hatte die ÖVP-FPÖ-Regierung die Indexierung eingeführt, mit der sich die Höhe von Familienleistungen an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der im EU-Ausland lebenden Kinder orientierte. In Österreich arbeitende Personen, deren Kinder in Osteuropa leben, erhielten so eine geringere Unterstützungsleistung.

Dementsprechend waren die Nachzahlungen für Anspruchsberechtigte etwa aus den Ländern Ungarn, Slowakei und Rumänien am höchsten. Keine Nachzahlungen gibt es hingegen für Anspruchsberechtigte aus zum Beispiel Belgien, Frankreich und Luxemburg. Dort wurden die Familienleistungen nämlich nach „oben indexiert“. Sie bekamen eine höhere Familienbeihilfe, das Geld wird nicht zurückgefordert.

Durch die Einführung und Aufhebung der Indexierung der Familienbeihilfe entstanden außerdem Kosten in der Gesamthöhe von 116.622,57 Euro, wie Raab mitteilte.