Wahlrecht wird reformiert: Frühere Kartenauszählung

Bei Wahlen wird es künftig schneller aussagekräftige Ergebnisse geben. Dieses Ziel verfolgt eine Wahlrechtsnovelle, die von ÖVP und Grünen im Nationalrat eingebracht wurde. Demnach wird ein großer Teil der Wahlkarten in Zukunft bereits am Wahlsonntag ausgezählt.

Ebenfalls neu ist, dass indirekt ein Vorwahltag eingeführt wird. Künftig wird man in jeder Gemeinde bei der Abholung der Wahlkarte diese auch gleich ausfüllen und abgeben können.

Wirksam werden sollen die Maßnahmen mit 2024, womit sie bei der nächsten Nationalratswahl schon angewendet werden könnten, sollte es nicht zu einem vorgezogenen Urnengang kommen. Erste Wahl nach dem neuen Format wäre die EU-Wahl im übernächsten Jahr.

Begleittext der Wahlkarte in einfacher Sprache

Auch gegen die vielen ungültigen Stimmen bei der Briefwahl wird etwas unternommen. Der Begleittext der in diversen Punkten umgestalteten Karte soll in einfacher Sprache verfasst werden. Auch das Unterschriftfeld wird deutlicher gekennzeichnet. Eine von mehreren Maßnahmen für Menschen mit Behinderung ist eine Abschrägung des Stimmzettels.

Neu ist mit der Novelle auch, dass die traditionellen Aushänge, wie viele Personen in einer bestimmten Wohnung wahlberechtigt sind, bald der Vergangenheit angehören. Ausgeschildert werden muss noch, dass bzw. wann eine Wahl stattfindet. Zudem kann man auch online via elektronischer Signatur nachsehen, ob man im Wählerverzeichnis geführt wird.

Strafen gibt es, wenn aus der Wahlkommission vorzeitig Ergebnisse weitergegeben werden. Bis zu 218 Euro sind zu berappen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen zu verbüßen. Erhöht auf bis zu 100 Euro (bei mehr als sechs Stunden Tätigkeit) werden die Vergütungen für Wahlbeisitzende. Ab 2025 werden die Entschädigungen nach dem Verbraucherpreisindex valorisiert.

Neuerung auch bei Volksbegehren

Auch bei den Volksbegehren soll eine Änderung kommen: Hier soll der „zuletzt praktisch nicht mehr genutzte Samstag“ zur persönlichen Unterstützung eines Volksbegehrens durch Eintragung an den Gemeindeämtern entfallen, um das administrative Personal der Gemeinden zu entlasten. Aufgrund der großen Akzeptanz der Möglichkeit der elektronischen Unterstützung von Volksbegehren sei der Samstag ohnehin kaum noch genutzt worden, hieß es dazu aus dem Innenministerium. „Die Anpassung der Zeiten für eine Eintragung oder eine Unterstützungserklärung zu einem Volksbegehren entspricht dem Trend der Digitalisierung und erleichtert die Arbeit für die Gemeinden“, erklärte dazu Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in einer Stellungnahme zur APA.