3-G-Regel in Spitälern und Pflegeheimen fällt morgen

Die 3-G-Regel für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen bzw. anderen Gesundheitseinrichtungen fällt morgen. Das kündigte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung an. Eine entsprechende Novelle der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung soll noch heute kundgemacht werden.

Maskenpflicht bleibt

Weiter aufrecht bleibt dagegen die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen. Einzelne Bundesländer und Gesundheitseinrichtungen dürfen strengere Maßnahmen vorsehen.

Begründet wird die Maßnahme mit der aktuellen Situation in den Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen. Dort würden neben CoV auch die Grippe und das RS-Virus auftreten. Dafür stelle die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar.

„Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3-G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend“, so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Impfung und Genesung würden nur bedingt davor schützen, eine CoV-Infektion weiterzugeben.

Verordnung geht bis Ende Februar

Darüber hinaus sei die andauernde Testpflicht für das Personal oft eine Belastung gewesen, argumentierte man weiter. Zusätzlicher Aufwand sei durch die Kontrolle und das ständige Vorweisen von 3-G-Nachweisen entstanden.

Gültig ist die neue Verordnung bis Ende Februar. Sollte sich an der derzeitigen CoV-Situation etwas ändern, sei aber eine Neufassung der Verordnung jederzeit möglich, so Rauch.