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Neue Regeln: Internet-Seiten werden besser benutzbar

Manche Internet-Seiten sind für Menschen mit einer Behinderung schwierig zu benutzen. Darüber ärgern sich viele Menschen. Deshalb gibt es neue Regeln. Internet-Seiten müssen ab sofort besser bedienbar sein. Das ist ein EU-Gesetz. Die EU ist eine Gruppe von Staaten in Europa, zu der auch Österreich gehört. Die neuen Regeln für Internet-Seiten gelten deshalb auch in Österreich. Es geht dabei zum Beispiel um Internet-Seiten vom AMS oder vom Gericht.

Blinde Person nützt Computer
Getty Images/Zlikovec

Die Internet-Seiten müssen unter anderem gut bedienbar, verständlich und wahrnehmbar sein. Etwas ist wahrnehmbar, wenn man es zum Beispiel sehen oder hören kann. Die Regeln dazu nennt man WCAG. Das Ziel der WCAG ist, dass Internet-Seiten für Menschen mit Behinderung gut benutzbar sind.

Das ist wichtig, weil in Österreich fast 2 Millionen Menschen mit einer kurzen oder dauerhaften Behinderung leben. Dazu zählen zum Beispiel Menschen, die schlecht oder gar nicht sehen können. Aber auch Menschen mit einer gebrochenen Hand gehören dazu. Diese Menschen haben oft Schwierigkeiten, das Internet zu benutzen.

Eine Internet-Seite muss zum Beispiel folgende Punkte erfüllen:

• Die Internet-Seite muss über die Tastatur bedienbar sein. Es können nämlich nicht alle Menschen eine Maus bedienen.
• Man muss einen „Screen Reader“ nutzen können. Dazu muss die Internet-Seite so gemacht werden, dass ein Screen Reader funktioniert. Ein Screen Reader ist ein Programm, das man sich herunterladen kann. Ein Screenreader kann Texte von einer Internet-Seite vorlesen. Außerdem kann man mit einem Screen Reader eine Internet-Seite leichter bedienen.
• Es muss ein hoher Farb-Kontrast eingestellt sein. Durch einen hohen Farb-Kontrast kann man Schriften, Hintergrund und Text auf Bildern besser sehen. Unter einem hohen Farb-Kontrast versteht man, wenn der Unterschied zwischen den Farben besser zu sehen ist.
• Die Seite muss übersichtlich aufgebaut sein, sodass man Inhalte leichter findet.
• Es muss möglich sein, dass man die Internet-Seite vergrößern kann. Dadurch wird die Schrift größer und man kann die Texte besser lesen.

Ab 23. Juni 2021 gilt das Gesetz auch für mobile Apps am Handy oder tragbare Computer. Tragbare Computer sind zum Beispiel Handys oder Laptops. In Zukunft sollen immer mehr Internet-Seiten und mobile Apps leicht nutzbar sein.

WACA-Zertifikat

In Österreich wird das WACA-Zertifikat angeboten. Ein Zertifikat ist wie ein Zeugnis. Bevor eine Internet-Seite ein WACA-Zertifikat bekommt, muss sie vorher geprüft werden. Das Zertifikat garantiert, dass Internet-Seiten die gesetzlichen Regelungen einhalten. Wenn eine Internet-Seite mit dem WACA-Zertifikat ausgezeichnet ist, ist sie leicht benutzbar.