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Was die 3-G-Regel bedeutet

In Österreich haben ab dem 19. Mai wieder viele Betriebe geöffnet. So sind zum Beispiel wieder Hotels, Gasthäuser und Fitnesscenter geöffnet. Für den Eintritt in diese Betriebe muss man geimpft, getestet oder genesen sein. Das ist die 3-G-Regel. Es wird aber geprüft, ob man geimpft, getestet oder genesen ist. Es wird zusätzlich auch ein Ausweis verlangt.

Es liegen Impfpass, Spritze und Antigenstests auf einem Tisch.
Getty Images/Firn

Getestete Personen

Mit einem negativen Corona-Test kann man zum Beispiel wieder in ein Gasthaus gehen. Man muss im Gasthaus dann den negativen Corona-Test vorzeigen. Außerdem muss man einen Ausweis mitnehmen. Es gibt verschiedene Arten von Corona-Tests, die man davor machen kann:

  • Man kann einen PCR-Test machen. Der Gurgeltest für zuhause ist auch ein PCR-Test. Dieser Test ist 72 Stunden lang gültig.
  • Einen Antigen-Schnelltest kann man in einer Test-Straße oder in einer Apotheke machen. Dieser Test ist 48 Stunden lang gültig. Die Schultests von Kindern und Jugendlichen sind auch 48 Stunden lang gültig.
  • Die Selbst-Tests für zuhause sind nur gültig, wenn sie elektronisch in einem amtlichen System gespeichert sind. Diese Selbst-Tests sind 24 Stunden lang gültig.
  • Manchmal gibt es Selbsttest vor Ort. Diese Tests sind dann aber nur für diesen Betrieb gültig.

Geimpfte Personen

Geimpfte Personen brauchen keinen negativen Corona-Test vorzeigen. Das ist aber erst 22 Tage nach der 1. Impfung möglich und gilt 3 Monate lang. Nach der 2. Impfung braucht man 9 Monate lang keinen Corona-Test vorzeigen. Diese 9 Monate gelten ab dem 1. Impf-Termin.

Genesene Personen

Genesene Personen brauchen auch keinen Corona-Test vorzeigen. Eine Person ist genesen, wenn sie am Corona-Virus erkrankt ist und wieder gesund ist. Für die überstandene Corona-Erkrankung braucht man aber ein spezielles Dokument. Dieses Dokument heißt Absonderungs-Bescheid. Den Absonderungs-Bescheid bekommt man, wenn man positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. In diesem Dokument wird man dazu aufgefordert, in Quarantäne zu gehen. Mit diesem Dokument braucht man 6 Monate lang keinen Test vorweisen. Statt dem Absonderungs-Bescheid kann man auch einen Antikörper-Test vorzeigen. Der Antikörper-Test gilt 3 Monate lang.