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Ex-FPÖ-Chef Strache wegen Bestechlichkeit verurteilt

Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist am Freitag zu 15 Monaten bedingter Haft-Strafe verurteilt worden. Grund dafür ist Bestechlichkeit. Strache soll für die Privatklinik Währing ein Gesetz geändert haben. Daraufhin soll die FPÖ in den Jahren 2016 und 2017 Spenden bekommen haben. Die erste Spende war in der Höhe von 2.000 Euro, die zweite Spende in der Höhe von 10.000 Euro.

Auf dem Bild sieht man den ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.
APA/GEORG HOCHMUTH

Spender war der Betreiber der Privatklinik. Er heißt Walter Grubmüller. Er wurde am Freitag zu 12 Monaten bedingter Haft-Strafe verurteilt.

Erklärung: Bedingte Haft-Strafe

Wenn eine Person zu einer bedingten Haft-Strafe verurteilt wird, dann ist das eine Warnung. Die Person muss nicht sofort ins Gefängnis. Erst wenn sie wieder etwas Falsches macht, muss sie im Gefängnis die Strafe absitzen.