Wahlkuvert beim Einwurf in die Urne
ORF.at/Roland Winkler
Wahlkarten und Co.

Alle Infos zur Hofburg-Wahl

Etwas mehr als 6,36 Millionen Österreicherinnen und Österreicher sind laut Innenministerium für die Bundespräsidentenwahl wahlberechtigt. ORF.at hat die wichtigsten Infos zum Urnengang am 9. Oktober zusammengefasst. Wer an der Briefwahl teilnehmen will, muss das bis 5. Oktober (schriftlich) bzw. 7. Oktober (persönlich) tun.

Wahlberechtigt am 9. Oktober sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden. Einzige Ausnahme: Rechtskräftig Verurteilten kann von einer Richterin oder einem Richter das Stimmrecht entzogen werden, wenn sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren oder mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben.

Zur Wahl stehen sieben Kandidaten – neben Amtsinhaber Alexander Van der Bellen treten Michael Brunner (MFG), der ehemalige FPÖ/BZÖ-Politiker Gerald Grosz, Walter Rosenkranz (FPÖ), Schuhfabrikant Heinrich Staudinger, Rechtsanwalt und Kolumnist Tassilo Wallentin und der Musiker, Arzt und Bierpartei-Gründer Dominik Wlazny an.

Wahlinformation per Post

Wer in einer Gemeinde mit über 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern lebt, sollte die Wahlinformationen bereits per Post erhalten haben. In kleineren Orten muss es einen Aushang im Gemeindeamt geben. Auch im Internet kann man sein Wahllokal suchen: entweder auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde – oder auf der des Innenministeriums, wo die Liste der Wahllokale samt Öffnungszeiten zu finden sein wird.

Frist für Briefwahl läuft aus

Knapp 6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher sind am Sonntag aufgerufen, einen neuen Bundespräsidenten zu wählen. Wer mittels Brief wählen will, sollte sich beeilen. Wer seine Wahlkarte per Post geschickt bekommen will, muss sie spätestens am Mittwoch beantragen.

Seit Einführung der Briefwahl kann überall und auch schon vor dem Wahlsonntag gewählt werden – aber nur mit einer Wahlkarte. Ohne eine solche kann man am 9. Oktober nur im eigenen Wahllokal am Wohnort die Stimme abgeben. Mit einer Wahlkarte kann man die Stimme ab Erhalt per Post, „Boten“ oder persönlich abgeben – und außerdem am Wahlsonntag auch in einem „fremden“ Wahllokal bzw. zu Hause, wenn der Besuch durch eine „fliegende Wahlbehörde“ beantragt wurde. Seit 2004 besteht österreichweit übrigens keine Wahlpflicht mehr für die Bundespräsidentschaftswahl.

Wahlkarte rechtzeitig beantragen …

Die Wahlkarte muss man in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man steht, beantragen. Das ist persönlich direkt im Gemeindeamt (in Wien beim Magistrat), schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) und elektronisch möglich – letzteres entweder über die App „Digitales Amt“, die Websites www.oesterreich.gv.at bzw. www.wahlkartenantrag.at oder direkt über die Internetseite der Heimatgemeinde.

Zeit dafür ist bis Mittwoch, 5. Oktober 2022 (schriftlich) oder bis Freitag, 7. Oktober (persönlich bzw. bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person) – wobei zu bedenken ist, dass es dann für die Briefwahl wohl schon zu spät ist. Achten muss man auch auf die Öffnungszeiten, Magistrate und Gemeindeämter haben vielerorts nur bis 12.00 Uhr geöffnet. Auslandsösterreicherinnen und -österreicher mit „Wahlkartenabo“ erhalten ihre Wahlkarte automatisch zugeschickt bzw. können die Wahlkarte bei der zuständigen Vertretungsbehörde anfordern.

Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte kann sofort in den Briefkasten geworfen werden – oder auch bei der aufgedruckten Bezirkswahlbehörde abgegeben bzw. von jemand anderem hingebracht werden. In 15 Statutarstädten – Wien, den größeren Städten, auch Rust – können die Wahlkarten nach der Abholung auf Gemeinde- oder Bezirksamt gleich ausgefüllt, unterschrieben und wieder abgegeben werden. Alle anderen Gemeinden dürfen diese Wahlkarten nicht mehr entgegennehmen. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat bei der Aufhebung der Hofburg-Wahl 2016 auf das Gebot der sicheren Verwahrung von Wahlunterlagen durch die zuständige Wahlbehörde gepocht.

Fotografieren des eigenen Wahlzettels nicht verboten

Im Wahllokal muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Die amtliche Wahlinformation muss man nicht dabei haben – aber eine Wahlkarte, falls man eine angefordert und nicht für die Briefwahl verwendet hat. Die Zeit in der Wahlkabine ist nicht beschränkt. Die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter kann zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn das Gefühl besteht, dass andere an der Stimmabgabe gehindert werden sollen.

Das Fotografieren des eigenen Wahlzettels ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt Wählende davor, dass gegen ihren Willen bekannt wird, wie abgestimmt wurde. Den Stimmzettel einer anderen Person ohne deren Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Falsch angekreuzt

Wer das Kreuz an der falschen Stelle gemacht hat und das Wahlkuvert noch nicht in die Urne geworfen hat, kann theoretisch bei der Wahlleitung um einen neuen Stimmzettel bitten. Der ausgefüllte muss vor der Wahlleitung zerrissen und die Papierschnipsel mitgenommen werden, weil sonst eine Verletzung des Wahlgeheimnisses möglich wäre.

Zeichnungen auf dem Wahlzettel sind erlaubt, so noch erkennbar ist, wem die Stimme gegeben wurde. Für Zeichnungen auf dem Wahlkuvert droht eine Strafe von bis zu 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzhaft. Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten, weil damit die Stimme der Person zugeordnet werden könnte, also das Wahlgeheimnis verletzt wäre.

… und rechtzeitig abgeben

In den Briefkasten werfen kann man die Wahlkarte bis spätestens Samstag vor der Wahl kurz vor 9.00 Uhr – wenn der nächste Postkasten nicht weit weg ist. Denn Samstag ab 9.00 Uhr leert die Post ausnahmsweise alle Briefkästen und bringt die Wahlkarten zu den Bezirkswahlbehörden. Porto muss nicht gezahlt werden, das trägt der Bund. Im Ausland muss so bei der Post abgegeben werden, dass die Wahlkarte bis Sonntag bei der Bezirkswahlbehörde einlangt – also de facto am Freitag.

Mit Wahlkarte kann in allen Wahllokalen Österreichs gewählt werden. Oder die Wahlkarte kann in einem Wahllokal gegen einen „normalen“ Stimmzettel getauscht werden. Wer seine Stimme im Ausland, etwa während einer Reise, abgeben will, muss auf die Zustellfristen achten. In der EU bzw. der Schweiz kann die Wahlkarte auch bis 3. Oktober bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft) abgegeben werden; im Nicht-EU-Ausland ist das bis zum 30. September möglich.

Wer eine Wahlkarte beantragt hat, kann seine Stimme nur mehr mit dieser abgeben. Auch am Wahlwochenende kann man noch zu einer Wahlkarte kommen, wenn man sich an dem Ort aufhält, den man als Zustelladresse genannt hat. Denn die Gemeindewahlbehörden müssen nicht zugestellte Wahlkarten von der Post abholen und den Wählerinnen und Wählern am 9. Oktober aushändigen. Wo sich die eigene Wahlkarte befindet, kann man mit einem Anruf bei der Innenministeriumshotline erfahren, am Samstag unter der Telefonnummer 0800/20 22 20, am Sonntag unter +43/01/53126 2470.

Wahlschluss um 17.00 Uhr

Wahlschluss ist bei Bundespräsidentenwahlen um 17.00 Uhr. Viele Wahllokale vor allem in kleineren Gemeinden schließen zwar schon früher, aber auch deren Ergebnisse dürfen erst nach Wahlschluss veröffentlicht werden. Darauf hat der VfGH 2016 ebenfalls gepocht: Selbst die Weitergabe an Medien und Meinungsforschungsinstitute vor Wahlschluss ist den Wahlbehörden jetzt streng verboten.

Am Wahlabend verkündet der Innenminister ein vorläufiges Endergebnis. In diesem fehlen aber noch die Briefwahlstimmen. Sie werden am Montag ausgewertet. Also steht das endgültige Ergebnis – zumindest des ersten Wahlganges – am Montagabend fest.