Notstandshilfe: Laut Studie verlieren 121.000 Leistung

Die anstehende Reform von Arbeitslosengeld und Mindestsicherung sorgt für innenpolitische Unruhe. Laut einer internen Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) für das Sozialministerium würde durch die geplante Abschaffung der Notstandshilfe künftig ein Drittel der Arbeitslosen keine Leistung mehr bekommen. Besonders betroffen wären Menschen mit Behinderung. Wie die „Kronen Zeitung“ am Wochenende berichtete, hat das WIFO für das Sozialministerium die Auswirkungen der Reform durchgerechnet und kommt zu folgendem Ergebnis: Besonders betroffen sind Arbeitslose mit einer langen Versicherungsdauer, 121.000 Arbeitslose erhalten im neuen System keinerlei Leistungen mehr.

Nach APA-Informationen wären 37.000 davon Menschen mit einer Behinderung. 48 Prozent der Arbeitslosen mit einer Behinderung würden damit keine Leistung mehr erhalten, da sie überproportional lange für die Arbeitssuche brauchen. Aus der Versicherungsleistung herausfallen würden zudem auch 6.000 Jugendliche und 61.000 Personen, die nur einen Pflichtschulabschluss haben. Die Statistiken des Arbeitsmarktservices (AMS) zeigen, dass fast 80 Prozent der Notstandshilfebezieher österreichische Staatsbürger sind und mehr als ein Drittel 50 Jahre und älter ist.

Mindestsicherung statt Notstandshilfe

Die geplante Reform des Arbeitslosengeldes sieht vor, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei langer Versicherungszeit verlängert wird und die Nettoersatzrate zu Beginn höher sein soll. Wenn man länger arbeitslos ist, fällt man nicht wie bisher in die Notstandshilfe, sondern kann die Mindestsicherung beantragen. Damit würde, so die Kritik, der Staat künftig auf das Vermögen von Arbeitslosen zugreifen. Man darf nur noch ein Vermögen bis zu 4.200 Euro behalten.

Die FPÖ versucht, diese Befürchtungen zu zerstreuen. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) versicherte letzte Woche, dass die Notstandshilfe auch nach der geplanten Reform eine Versicherungsleistung bleiben und es keinen Zugriff auf Vermögen geben werde.

Von Geld- zu Sachleistungen

Der Vizekanzler bestätigte jedoch, dass man künftig fünf Jahre im Land leben wird müssen, um Anspruch auf die Mindestsicherung zu haben. „Bei Ausländern mit geringen Deutschkenntnissen, bei Verweigerung von AMS-Kursen wird es bei der Mindestsicherung Neu eine Verlagerung von Geld- auf Sachleistungen geben. Bei der geplanten Mindestsicherung Neu sollen zudem die Alleinerzieherinnen und die Pflegebedürftigen profitieren“, so Strache.

Laut der Tageszeitung „Österreich“ sollen Zuwanderer bei der Mindestsicherung in bar nur noch 350 Euro erhalten. Die Länder sollen zusätzliche Sachleistungen anbieten können – also Wohnraum, Bekleidung etc.