Hauptausschuss billigt Kumin-Nominierung als EuGH-Richter

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat die Nominierung des Europarechtlers Andreas Kumin zum österreichischen EuGH-Richter gestern gebilligt. Auch SPÖ und NEOS stimmten trotz Vorbehalten gegen das Vorgehen der Regierung für den gebürtigen Grazer, meldete die Parlamentskorrespondenz. Kumin leitet seit Juli 2005 die Europarechtsabteilung im Völkerrechtsbüro des Außenministeriums.

Eigentlich hätte der Nachfolger der scheidenden österreichischen Richterin Maria Berger schon am 8. Oktober am EU-Höchstgericht antreten sollen. Doch die von ÖVP und FPÖ im Alleingang nominierte Linzer Juristin Katharina Pabel hatte Ende Juni ihre Bewerbung überraschend zurückgezogen, weil sie dem Vernehmen nach im Hearing am EuGH gescheitert war. Daraufhin schrieb die Regierung den Posten zum zweiten Mal aus und nominierte diese Woche Kumin.

Kritik der Opposition

Im Ausschuss erneuerte die Opposition ihre Kritik am Vorgehen der Regierung – insbesondere daran, dass der Hauptausschuss erst unmittelbar zu Sitzungsbeginn (und nur unter strenger Vertraulichkeit) von Europaminister Gernot Blümel (ÖVP) erfahren durfte, wer sich außer Kumin noch für den Posten beworben hatte.

SPÖ, NEOS und Jetzt (vormals LP) meinten daher, dass Kumin zwar ein hoch qualifizierter Kandidat sei – dass sie aber innerhalb weniger Minuten nur schwer beurteilen könnten, ob er auch der bestqualifizierte sei. Der Antrag des Jetzt-Abgeordneten Alfred Noll, Kumin und einen weiteren Bewerber im Ausschuss anzuhören, wurde von der Koalition jedoch abgelehnt. SPÖ und NEOS stimmten dennoch für seine Nominierung.

Kumin war in der Vergangenheit in verschiedenen Funktionen im Außenministerium tätig, seit 2005 leitet er dort der Abteilung für Europarecht im Völkerrechtsbüro. Zudem ist der Grazer Universitätsprofessor am Institut für Europarecht an der Karl-Franzens-Universität Graz und hat daneben Lehraufträge an der Universität Innsbruck, der Wirtschaftsuniversität Wien sowie an der Diplomatischen Akademie.