Sonderklassegebühren: SPÖ will gesetzliches Verbot

Die Regierung hat zwar beteuert, dass nicht daran gedacht ist, die Bevorzugung von Sonderklassepatienten im ambulanten Bereich der Spitäler zu ermöglichen – auch wenn ein Gesetzesentwurf das vermuten lässt. Die SPÖ will es aber schriftlich haben. Sie wird am Donnerstag einen Abänderungsantrag mit einem Verbot von Sonderklassegebühren einbringen, kündigte Vizeklubchef Jörg Leichtfried an.

Ein Satz soll ergänzt werden

„Die Regierung behauptet, sie will keine Businessclass und keine Überholspur für Privatpatienten in Ambulanzen einrichten. Wir nehmen sie beim Wort“, sagte Leichtfried. Die SPÖ beantragt, den Satz „Jedenfalls ausgeschlossen ist die Einhebung von Sonderklassegebühren für jede Art von ambulanten Leistungen“ in die von der Regierung geplante Novelle zum Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) aufzunehmen. Damit wäre „ein für alle Mal ausgeschlossen, dass Privatpatienten in Spitalsambulanzen bevorzugt behandelt werden können“.

Mit dem Novellenentwurf der Regierung bekämen – wie es in den Erläuterungen heißt – die Länder „zur Unterstützung der Umsetzung des spitalsambulanten Abrechnungsmodels … die Möglichkeit, die Einhebung von Sonderklassegebühren für jene Leistungen vorzusehen, die bisher stationär erbracht und für die die Verrechnung von Sonderklassegebühren möglich war, die nunmehr aufgrund des spitalsambulanten Abrechnungsmodells ambulant zu erbringen sein werden. Der Einhebung solcher Sondergebühren haben adäquate Leistungen gegenüber zu stehen.“