Waldhäusl: Unterkünfte in Niederösterreich „bestens geführt“

Niederösterreichs Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) hat gestern in der Diskussion um von der Volksanwaltschaft festgestellte Mängel im Flüchtlingsquartier in Greifenstein (NÖ) betont, dass die Asylunterkünfte in Niederösterreich „aus Sicht des Landes bestens geführt“ seien. „Solange ich für Asylagenden die Verantwortung trage, wird es in diesem Bereich keinen Fünfsterneluxus geben.“

„Asyl heißt Schutz auf Zeit, sehr gerne stellt Niederösterreich den betroffenen Personen ein Dach über dem Kopf, entsprechende Versorgung und natürlich auch die notwendige Betreuung zur Verfügung. Ich werde allerdings keinesfalls Asylluxusunterkünfte auf Kosten der Steuerzahler betreiben“, teilte Waldhäusl in einer Aussendung mit.

„Die unbegleiteten Minderjährigen sind eben ohne Eltern hier, das Land ist für die Obsorge zuständig. Daher gibt es selbstredend Regeln für Asylquartiere, die in der jeweiligen Hausordnung auch festgeschrieben sind“, so der Freiheitliche. Er erinnere sich an die Zeit im Internat, „hier gab es fixe Essenszeiten und auch in allen anderen Bereichen strenge Regeln. Ebenso in späteren Jahren in der Feuerwehrschule.“ Wer bei einem Kuraufenthalt die Regeln verletze, „wird nach Hause geschickt, und die nicht unwesentlichen Kosten sind selbst zu tragen“.

ÖJAB-Geschäftsführerin „fassungslos“

Die Österreichische Jungarbeiterbewegung (ÖJAB), die das von der Volksanwaltschaft bemängelte Quartier mit 35 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Greifenstein betreibt, wies die Kritikpunkte der Expertenkommission erneut zurück. „Die Jugendlichen im ÖJAB-Haus Greifenstein wurden niemals daran gehindert, das Wohnheim zu verlassen, unabhängig von deren Alter.“

„Alleine der Gedanke erscheint uns aufgrund unserer inneren Wertehaltung sowie der zugrundeliegenden Gesetzeslage als absurd“, zeigte sich ÖJAB-Geschäftsführerin Monika Schüssler laut einer Aussendung „fassungslos“.

Betreiber: Alle Betreuer haben Ausbildung

Eine detaillierte Hausordnung, welche das Zusammenleben regelt, hänge im Wohnheim aus, wurde mitgeteilt. Man agiere nach dem Jugendschutzgesetz und kontrolliere, ob die Jugendlichen bis spätestens 22.00 Uhr zu Hause sind. Zusätzlich sei es den Bewohnern möglich, auswärts zu übernachten, sofern sie das rechtzeitig bekanntgeben. In einem Schreiben der Volksanwaltschaft an das Land war die Rede davon gewesen, dass ein Sicherheitsdienst laut Aussagen die Anweisung habe, zumindest die unter 16-Jährigen am Verlassen des Quartiers nach 18.00 Uhr zu hindern.

Zu laut Volksanwaltschaft festgestellten Mängeln beim Personal hieß es seitens des Betreibers, die Hälfte der zwölf Betreuer in der Unterkunft habe eine pädagogische Ausbildung. „Ausnahmslos alle bringen entweder eine Ausbildung im Sozialbereich oder langjährige Arbeitserfahrung in eben demselben oder sogar beides mit.“ Zusätzlich werde ein „vielfältiges Freizeitprogramm“ angeboten. Zur ebenfalls von der Volksanwaltschaft kritisierten Essenssituation hieß es, neben den drei fixen Mahlzeiten pro Tag würden auf Anfrage ein Nachschlag sowie Snacks angeboten. Sollten Bewohner beim Essen nicht anwesend sein, gebe es Lunchpakete.