Eindrücke aus dem U-Ausschuss zur Causa BVT
ORF.at/Roland Winkler
U-Ausschuss

Razzia für BVT–Juristin „überschießend“

Auch der zweite U-Ausschuss-Tag liefert Zündstoff für die politische Debatte über die Zustände im und um das BVT. Am Mittwoch kam zunächst die Leiterin der Rechtsabteilung im Verfassungsschutz zu Wort. Sie äußerte Sorge über den „Reputationsschaden“ des BVT und erklärte, dass der Journalrichter nicht „allumfassend informiert“ gewesen sei.

Am Dienstag hatten bereits erste Zeugen ausgesagt – alle medienöffentlich, aber die Auskunftspersonen bleiben anonym. Auch am zweiten Ausschusstag, bei dem es erneut um die umstrittenen Razzien im Februar im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und an mehreren Privatadressen ging, fand die erste Befragung ohne Veröffentlichung von Namen statt. Zu Wort kam als erste Auskunftsperson die Leiterin des Rechtsreferats im Staatsschutz.

Sie selbst sei während einer Besprechung im Innenministerium von einem Kollegen informiert worden, dass eine Razzia im BVT stattfindet. Daraufhin habe die Juristin die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, über die Hausdurchsuchung telefonisch informiert. Dann sei sie, so die Zeugin, ins BVT gegangen, weil zu diesem Zeitpunkt weder Direktor Peter Gridling noch sein Stellvertreter im Haus waren. Als sie auf die zuständige Staatsanwältin Ursula Schmudermayer traf, habe sie diese auf die Sensibilität der Arbeit des BVT hingewiesen und gebeten, beschlagnahmte Unterlagen zu versiegeln. Das wurde jedoch abgelehnt.

Alle Datenträger kamen in einen Raum

„Das BVT arbeitet auch mit Quellen, also mit Personen, die Informationen liefern. Das BVT muss ihren Schutz gewährleisten. Im schlimmsten Fall kann eine Veröffentlichung Menschenleben gefährden“, sagte die Juristin vor dem Ausschuss. Man habe ihr während der Razzia mitgeteilt, dass sämtliche beschlagnahmten Gegenstände in einem Raum verwahrt werden, zu dem nur zwei Personen Zugang hätten. Gesehen habe sie diesen Raum jedenfalls nicht.

Die Frage, ob sie gesehen habe, wie Datenträger beschlagnahmt wurden, verneinte die Zeugin. Sie habe stets mit der zuständigen Staatsanwältin über die Hausdurchsuchung diskutiert. Diese habe ihre Einwände „ernst genommen“ und immer wieder Rücksprache gehalten. Trotzdem sei die Hausdurchsuchung „überschießend“ gewesen, „das ist meine Privatmeinung“, so die Zeugin. Zudem sei ihrer Meinung nach der Journalrichter, der am Vorabend die Razzia mündlich genehmigt hatte, nicht „allumfassend“ über die Vorwürfe, die zur Razzia geführt haben, informiert gewesen.

Staatsanwältin holte erst Unterschrift

Auch bestätigte die Zeugin, dass die Anordnung für die umstrittene Hausdurchsuchung weder durch die Staatsanwältin noch durch den Journalrichter unterfertigt wurde. Das sei allerdings legitim, wenn die Razzia mit Gefahr in Verzug begründet werde, versicherte die Zeugin. Die Staatsanwältin sei aber während der Hausdurchsuchung im BVT eine Stunde weg gewesen, um die schriftliche Genehmigung einzuholen.

Eindrücke aus dem U-Ausschuss zur Causa BVT
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Tag zwei im U-Ausschuss: Doris Bures (SPÖ) leitet die Untersuchung

Während ein Zeuge am Dienstag gemeint hatte, der Leiter der beteiligten Polizeieinheit, Wolfgang Preiszler, habe die eigentliche Leitung der Hausdurchsuchung innegehabt, sah die Leiterin der Rechtsabteilung eine zentrale Rolle der Staatsanwältin. Sie habe den Eindruck gehabt, dass die Staatsanwältin anordnet, was sicherzustellen ist und was nicht. Allerdings sei die Sensibilität der Arbeit des BVT der Staatsanwaltschaft ursprünglich nicht klar gewesen.

Ausschluss aus Berner Gruppe

Die Auskunftsperson wies laut eigener Aussage die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auch schriftlich darauf hin, dass dem BVT beträchtlicher „Reputationsschaden“ drohe, wenn Informationen über die sensible Zusammenarbeit mit ausländischen Partnergeheimdiensten an die Öffentlichkeit durchsickern sollten. Ob ein solcher Schaden bereits entstanden sei, wollte sie nicht beantworten. Sie habe nicht genügend Informationen über das BVT, sondern lediglich über ihr Rechtsreferat, das sie seit 2016 leitet.

Peter Pilz (Liste Pilz) legte jedoch am Mittwoch ein Schreiben der Juristin vor, in dem es darum geht, dass „eine Suspendierung des BVT in der Berner Gruppe im Raum“ stehe. Dabei handelt es sich um einen Club der Chefs europäischer und anderer wichtiger Geheimdienste. Um einer Suspendierung entgegentreten zu können, benötige das BVT eine „Schadensanalyse, welche den Partnerdiensten präsentiert werden könne“, hieß es in dem Schreiben.

Arbeit nach Razzia erschwert

Die BVT-Rechtsexpertin habe eine Stellungnahme verlangt, welche ausländischen klassifizierten Dokumente in Papierform bei der Hausdurchsuchung sichergestellt wurden, sowie eine Bestätigung über eine Vereinbarung zwischen BVT und Staatsanwaltschaft zur Kontaktaufnahme, wenn beschlagnahmte ausländische elektronische Informationen in den Ermittlungsakt kommen.

„Es war zu befürchten, dass Informationen nicht mehr wie gewohnt ans BVT weitergegeben werden, was Auswirkungen auf weitere Ermittlungen hätte“, sagte die Zeugin auf Nachfrage von NEOS-Fraktionschefin Stephanie Krisper, wie sich die Razzia auf die Beziehungen zu ausländischen Partnern ausgewirkt habe.

Im U-Ausschuss

Andreas Mayer-Bohusch über die angeblich fehlenden Akten für den BVT-U-Ausschuss und den im Raum stehenden angedrohten Ausschluss aus der Berner Gruppe.

Aber, so die Zeugin, „wie schon gesagt, es handelt sich um eine rechtliche Prognose“. Ob generell die Arbeit im Staatsschutz durch die Hausdurchsuchung erschwert wurde, bejahte sie. Wenn Datenträger, die man für die Auswertung von laufenden Ermittlungen benötigt, fehlen, „kann man die Arbeit nicht mehr weiterführen“.

Gridlings Suspendierung sollte endgültig werden

Auch die Suspendierung Gridlings war Thema der Befragung. Laut einem im Ausschuss zitierten Aktenvermerk trat Kardeis an die Zeugin heran und bat sie, sie möge bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft mehr Informationen über Gridling besorgen. Diese Informationen sollten helfen, die Suspendierung des BVT-Direktors endgültig durchzusetzen. Diesen Vorgang empfand die Befragte als üblich.

Am Mittwoch stehen noch zwei weitere Befragungen an: Ein EDV-Mitarbeiter und der frühere BVT-Referatsleiter, dessen Privatwohnung durchsucht wurde, sind in den Ausschuss geladen. Die erste Zeugin hatte sich bei ihrer Befragung mehrmals auf Vertraulichkeit berufen. Fragen zu bestimmten Dokumenten oder Personen wollte sie nur in einer vertraulichen Sitzung – also unter Ausschluss der Medien – beantworten. Die Fraktionen gingen darauf aber nicht weiter ein.

Kickls Referentin als „Journalistin“ im Ausschuss

Aufregung gab es am Mittwoch auch abseits des eigentlichen Ausschusses: Elke Nebenführ, eine Fachreferentin aus dem Kabinett von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), gab sich als Journalistin aus und saß im Medienraum des U-Ausschusses. Sitzungen von Untersuchungsausschüssen sind nicht öffentlich, aber für Journalistinnen und Journalisten mit Presseausweis zugänglich.

SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer hält es für „vollkommen unzulässig“, dass eine Person aus dem Kabinett des Innenministers, die selbst in den Akten auftauche, als „Journalistin“ im Parlament sitzt. „Ich frage mich, was eine Kabinettsmitarbeiterin hier im Presseraum verloren hat“, so auch NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper. Nebenführ rechtfertigte ihre Anwesenheit im Medienraum damit, dass sie über einen Presseausweis verfüge. Dass das Kabinett vorhabe, jede Sitzung des Ausschusses durch einen Mitarbeiter beobachten zu lassen, verneinte sie gegenüber der APA.

„Das sind die ersten Termine“, daher interessiere man sich dafür, so Nebenführ. Nach entsprechender Unruhe unter den Journalisten verließ sie die Räumlichkeiten.

Lansky soll Mails zurückerhalten

Vor Beginn der Ausschusstages hatten die Fraktionen im Ausschuss zudem nahezu einhellig dafür ausgesprochen, die im Parlament vorliegenden E-Mails des SPÖ-nahen Rechtsanwalts Gabriel Lansky „zurückzugeben“. Damit reagierten sie auf Proteste der Rechtsanwaltskammer gegen die Auswertung der Mails. „Diese E-Mails haben im Parlament nichts verloren, die brauchen wir nicht“, so FPÖ-Fraktionschef Hans-Jörg Jenewein.

SPÖ, NEOS und Liste Pilz schlossen sich dem grundsätzlich an und betonten wie die FPÖ, dass das Parlament diese Unterlagen gar nie explizit angefordert habe. Einzig Werner Amon (ÖVP) äußerte „Verständnis“ dafür, dass die Justiz die Unterlagen des Anwalts ans Parlament geschickt hatte. Er erinnerte daran, dass die Mails am Beginn der BVT-Affäre gestanden seien. Das deshalb, weil Lansky dem Verfassungsschutz vorgeworfen hatte, die Unterlagen nicht gelöscht zu haben, obwohl das Amt dazu verpflichtet gewesen wäre.