Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
APA/Herbert Neubauer
Keine Pornos am Handy

Neue Groteske um Asylablehnung

Im August haben negative Asylbescheide an zwei homosexuelle Asylwerber aufgrund ihrer klischeehaften und dubiosen Begründungen für Aufruhr gesorgt. Nun wurde ein neuer Fall bekannt: Einem Afghanen wurde offenbar die Homosexualität abgesprochen, weil sich auf seinem Handy keine Fotos von Liebhabern oder Pornos befunden hätten.

Flüchtlingsinitiativen hatten den negativen Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom Jänner publikgemacht. Darin hieß es: „Nachdem Sie über ein Smartphone verfügen und offensichtlich auch das Internet nutzen, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Sie bei tatsächlichem Verkehr mit anderen Männern keinerlei Fotos (resultierend aus Chats) auf Ihrem Handy vorweisen können“, hieß es laut der Plattform Fairness Asyl.

Weiters steht in dem Papier, es könne nicht nachvollzogen werden, dass der Asylwerber nur oberflächliche Angaben zu seinem Internetnutzungsverhalten machen könne. Und: „Hier wäre bei tatsächlichem Interesse, wie angegeben, an pornografischem Material über Homosexuelle zumindest von Lieblingsseiten im Internet auszugehen.“ Die Identität des Mannes sollte aus Sicherheitsgründen unbekannt bleiben. Bei der Behörde handelte es sich aber nicht um die Regionalstelle Wiener Neustadt, wo der erste von der Wochenzeitung „Falter“ aufgebrachte Fall stattgefunden hatte.

„Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?“

Dieser hatte international für Schlagzeilen gesorgt. In dem Bescheid gegen den jungen Afghanen hatte es geheißen: „Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten. Sie sind nicht homosexuell und haben daher bei Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nichts zu befürchten.“

Weitere genannte Klischees: Der Jugendliche habe sich mit anderen gestritten. „Ein Aggressionspotenzial ist bei Ihnen also vorhanden, das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre.“ Auch dass der Mann nur wenige Freunde habe, ist aus Sicht des zuständigen Beamten ein Indiz für seine Heterosexualität. „Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?“, steht im negativen Asylbescheid.

Auch dass der Mann gerne allein oder in kleineren Gruppen unterwegs ist, wurde ihm negativ ausgelegt. „Auch das passt nicht zu einem angeblich Homosexuellen.“ Glaubwürdig sei auch nicht, dass der Afghane aussagte, er habe nicht homosexuelle Buben geküsst. „Hätten Sie das tatsächlich bei einem nicht homosexuellen Jungen gemacht, dann hätten Sie furchtbare Prügel bezogen.“

Iraker „zu mädchenhaft“

Kurz darauf wurde ein zweiter Fall eines Irakers bekannt. Dem 27-jährigen Asylwerber, der als einen der Fluchtgründe seine Homosexualität angegeben hatte, wurde beschieden, dass er zu „mädchenhaft“ und „nicht authentisch“ auftrete, so mehrere Medienberichte. Eine homosexuelle Orientierung sei deshalb „nicht glaubhaft“. Seine angegebene sexuelle Orientierung wirke auf die Behörde „lediglich gespielt“.

„Großes Unverständnis“ bei BFA

Das BFA verwies in einer Stellungnahme am Freitag darauf, dass es in den letzten beiden Jahren in Summe rund 120.000 Asylentscheidungen getroffen habe. Das bedeute bei einer durchschnittlichen Länge von rund 70 Seiten pro negativem Bescheid ein Volumen von jedenfalls mehr als fünf Millionen Seiten. „Aus dieser enormen Menge ein paar aus dem Kontext des Bescheides gerissene Sätze herauszunehmen zeigt kein adäquates Gesamtbild und ist stark verkürzend.“

Bei dem aktuell kritisierten Bescheid handle sich um einen Bescheid, der im Jänner erlassen wurde – die Kritik an der Sprache in Bescheiden gehe damit noch weiter in die Vergangenheit zurück als der zuletzt im August medial diskutierte Bescheid von April, so das BFA. Aus diesem Grund stoße es im BFA auf „großes Unverständnis“, da damit die laufenden Qualitätsmaßnahmen des BFA infrage gestellt werden würden.

BFA-Direktor Wolfgang Taucher betonte „die klare Haltung des BFA, dass respektvolles Verhalten im Umgang mit Menschen und die qualitätsvolle Bearbeitung der Bescheide Grundvoraussetzungen für die Arbeit im Bundesamt darstellen“. Außerdem verwies das BFA darauf, dass eine umfassende Rechts- und Tatsachenprüfung durch unabhängige Gerichte erfolge.

Warnung vor Schablonendenken

Der Gründer der Plattform Fairness Asyl, Wolfgang Salm, warnte angesichts des neuen Falles im Ö1-Mittagsjournal vor schablonenhaftem Denken im Asylverfahren: „Das Nichtvorhandensein von pornografischem Material auf seinem Handy in den Bescheid hineinzuschreiben zeigt ganz klar, dass es hier nicht mehr um Objektivität geht. Das zeigt aber auch ganz klar, dass der ganze Bescheid als solches ad absurdum geführt wird.“

Derartige Bescheide würden aber nicht nur Homosexuelle betreffen, sondern auch Folter- und Vergewaltigungsopfer, so Doro Blancke, Gründerin der Initiative „Gib mir deine Hand“. Sie schilderte den Fall eines jungen Afghanen, der bei der Befragung durch das BFA seine Narben zeigte. Trotz starker emotionaler Reaktionen bei Referentin und Dolmetscherin habe der junge Mann nach drei Monaten einen negativen Bescheid bekommen.

Kritik an Qualitätskontrolle

Die Initiativen forderten eine verbesserte Qualitätskontrolle, wie sie seitens des Innenministeriums nach Bekanntwerden des ersten Falles versprochen wurde. Damals wurden die „sprachlichen Verfehlungen“ bedauert und dem Mitarbeiter aus Wiener Neustadt die Approbation entzogen. Salm kritisierte nun aber erneut mangelndes Qualitätsmanagement. So seien etwa nach Bekanntwerden der Fälle des abgelehnten Irakers keine ausreichenden Konsequenzen gezogen worden.