Lehrling in Werkstätte
ORF.at/Carina Kainz
Ausnahmeregelung vom Tisch

Auch Lehrlinge werden abgeschoben

Trotz anhaltender Proteste aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft wird das Innenministerium bei der Abschiebung abgelehnter Asylwerberinnen und Asylwerber keine Ausnahmen machen. Auch Menschen, die bereits in Ausbildung sind, sollen abgeschoben werden. Die Regierungsspitze bestätigte am Mittwoch die Inhalte eines internen Arbeitspapiers.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) spielten den Ball vor dem Ministerrat an die Gerichte weiter. Es stehe den Richterinnen und Richtern frei, betroffenen Lehrlingen humanitäres Bleiberecht zu geben, so die Regierungsspitze. In dem Papier des Innenministerium wird die Möglichkeit des humanitären Bleiberechts freilich als „nahezu denkunwürdig“ beurteilt, da dieses ja bereits im Asylverfahren geprüft werde.

Eine Sonderregelung, wie sie die Regierung noch vor wenigen Wochen als – zu prüfende – Möglichkeit in den Raum gestellt hatte, ist somit vom Tisch. Nach ihrem Beschluss, die Lehre für Asylwerbende abzuschaffen, hatte die Koalition Ende August angekündigt, Ausnahmen für jene zu prüfen, die bereits in Ausbildung sind. In einem Lehrverhältnis stehende Menschen sollten so etwa bis zum Abschluss ihrer Ausbildung vor einer Abschiebung geschützt sein. „Jene Asylwerber, die jetzt schon eine Lehre machen, können diese fortsetzen, im Fall eines negativen Bescheids sind die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, ob er die Lehre fertig machen kann, bevor er das Land verlässt“, hieß es in der Punktation.

Verweis auf möglichen Präzedenzfall

Das Innenministerium erteilte diesen Ankündigungen nun eine Absage. Dabei beruft man sich auf das im Ressort erstellte Arbeitspapier. „Jede Sonderlösung für Lehrlinge, die ein gesichertes Bleiberecht bis zum Ende des Lehrverhältnisses enthält, wäre ein Präzedenzfall, der weitere Forderungen für Ausnahmen nach sich ziehen würde“, wird die Ablehnung einer Ausnahmeregelung im Ministeriumsbericht begründet. Zudem wäre es schwer zu rechtfertigen, warum dann nicht auch Menschen in anderen Ausbildungsverhältnissen wie Schule und Universität Bleiberecht erhalten würden, so die Argumentation.

Zudem wäre bei jeder Sonderlösung für Lehrlinge die gesamte Familie der Betroffenen umfasst, merken die Juristen im Innenministerium weiters an. Eine Trennung bei der Abschiebung wäre nämlich in vielen Fällen mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dem „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“, unvereinbar. „Keine Option“ ist laut Innenministeriumsprüfung auch die Rückreihung der Asylanträge von Lehrlingen in der ersten Instanz, ebenso ein „Zuwarten mit der Abschiebung“. Das würde „Amtsmissbrauch“ darstellen, so das interne Papier.

„Personen mit einer rechtskräftigen negativen Entscheidung sind ausreisepflichtige Fremde“, lautet die nüchterne Stellungnahme aus dem Innenministerium zur Entscheidung. Eine Lehrstelle könne daher „nicht per se eine aufschiebende Wirkung oder gar ein Aufenthaltsrecht im Asylverfahren bewirken“. Daraus ein weiteres Aufenthaltsrecht trotz negativen Asylbescheids abzuleiten würde „jedes sorgfältig durchgeführte Asylverfahren ad absurdum“ führen.

Eigener Aufenthaltstitel für Lehre

Kurz bekräftigte die Linie vor der Regierungssitzung. Der Kanzler sagte, es wäre schwierig, eine Ausnahme für Lehrlinge zu schaffen, nicht aber für Schüler. Kurz sagte, die Regierung habe eine „akkordierte Regelung“ gefunden, Asyl von der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu trennen. Dafür soll künftig ein eigener Aufenthaltstitel für Lehrlinge geschaffen werden.

Konkret kündigte die Regierung an, Jugendlichen, die in Österreich einen Pflichtschulabschluss machen dürfen, die Möglichkeit zu geben, auch eine Lehre zu absolvieren. Dies soll Teil eines Zuwanderungspaketes sein, das am Mittwoch beschlossen wurde und das auch die Regionalisierung der Mangelberufsliste bringen soll.

Enttäuschung bei Wirtschaftskammer

Der Generalsekretär der Wirtschaftskammer (WKÖ), Karlheinz Kopf, zeigte sich über die Regierungslinie enttäuscht. „Wir sind auch überrascht von dieser Entscheidung und bedauern sie natürlich sehr“, sagte er am Mittwoch im Ö1-Mittagsjournal. Er bot den Betroffenen rechtliche Beratung an.

Erzürnt zeigte sich auch der grüne Landesrat aus Oberösterreich, Rudi Anschober, der sich mit seiner Initiative „Ausbildung statt Abschiebung“ für eine Regelung im Sinne der Flüchtlinge starkgemacht hatte. Die „Flucht“ der Regierung aus der Verantwortung sei „feig und ein Wortbruch“, sagte er in einer Aussendung. Eine „bösartige Ideologie“ gehe vor einer „Lösung der Vernunft“. Die Initiative werde genau kontrollieren, was mit den Betroffenen geschieht, kündigte Anschober an.