EU-Gericht bestätigt Sanktionen gegen russische Firmen

Die im Zuge der Ukraine-Krise gegen mehrere russische Firmen verhängten EU-Sanktionen sind nach einem Urteil des EU-Gerichts rechtens. Der Eingriff in die unternehmerische Freiheit und das Eigentumsrecht der betroffenen Banken und Unternehmen seien nicht unverhältnismäßig und gut begründet, befand heute das Luxemburger Gericht.

Die Betroffenen können gegen das Urteil innerhalb von zwei Monaten beim übergeordneten Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen. Die 2014 verhängten EU-Sanktionen verbieten es unter anderem, russischen Unternehmen Spezialtechnik zur Ölförderung zu liefern. Zudem werden Bankgeschäfte eingeschränkt.

Die EU-Staaten hatten die Strafmaßnahmen gegen Russland wegen der Bedrohung der Souveränität der Ukraine und der Unterstützung der Separatisten im Osten des Landes erlassen.
Heute wurden diese bis zum 15. März verlängert.

Mehrere russische Banken sowie Erdöl- und Erdgasunternehmen, darunter der Ölkonzern Rosneft, hatten gegen die Sanktionen geklagt. Bereits im März 2017 hatte der EuGH einen Einspruch von Rosneft zurückgewiesen.