Polen hält an Zwangspensionierungen von Richtern fest

Im Streit um die Unabhängigkeit der Justiz hat die polnische Regierung die Kritik der EU an Zwangspensionierungen zahlreicher oberster Richter abermals zurückgewiesen. Warschau schlug auch in einem weiteren Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission die Forderung aus, Änderungen an seiner umstrittenen Justizreform vorzunehmen.

Das geht aus einer gestern veröffentlichten Mitteilung des polnischen Außenministeriums hervor. Die Vorwürfe Brüssels seien nicht gerechtfertigt. Polen habe der Kommission eine Antwort übermittelt, in der es ausführlich auf die Bedenken eingegangen sei, hieß es. „Sollte die Kommission weitere Zweifel haben, kann sie sich mit einer Klage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden, der in dem Fall endgültig entscheidet.“

21 Richter mussten vorzeitig gehen

Die EU-Kommission sieht die Unabhängigkeit der Gerichte, die Gewaltenteilung und damit EU-Grundwerte in Polen in Gefahr. Schon seit 2016 versucht die Behörde deshalb, die Justizreformen der rechtskonservativen Regierungspartei PiS zu stoppen oder abzumildern. Aktueller Streitpunkt: die vorzeitige Pensionierung von Richtern am obersten Gericht Polens.

Seit dem 3. Juli greift eine Reform, wonach die obersten Richter bereits mit 65 statt bisher 70 Jahren in Pension gehen müssen. Mindestens 21 Richter mussten nach Gerichtsangaben seitdem vorzeitig gehen. Sieben davon hatte Präsident Andrzej Duda erst in dieser Woche die Verlängerung des Dienstes verwehrt. Kritiker monieren, so könnten nicht genehme Richter vorzeitig entfernt werden.