FPÖ-Richterkandidat Keyl dementiert Kontakt zu Küssel

Der designierte Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVwG), Hubert Keyl, wehrt sich gegen Vorwürfe, die ihn in die Nähe von Rechtsextremen rücken. In einer Aussendung seiner Anwaltskanzlei betont er, niemals eine gemeinsame politische Vergangenheit mit Neonazi Gottfried Küssel gehabt zu haben und auch in keinerlei Kontakt mit ihm zu stehen.

Van der Bellen prüft Personalie

Gleichzeitig betont Keyl, den Nationalsozialismus und seine grausamen Verbrechen in aller Entschiedenheit abzulehnen. Keyl war am Mittwoch von der Regierung als Richter am Verwaltungsgericht nominiert worden. Letztes Hindernis ist die Unterschrift von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der die Personalie noch prüft.

Zwei schwerwiegende Vorwürfe

Im Wesentlichen wurden gegen Keyl seitens der Opposition zwei Vorwürfe vorgebracht. Einerseits war er vor einigen Jahren in eine Schlägerei in einem Rotlichtlokal verwickelt, in deren Folge seine Frau, langjährige Mitarbeiterin des FPÖ-Parlamentsklubs, unterstützt von Neonazi Küssel bei der Burschenschafter-Party erschienen sein soll.

Andererseits soll Keyl in einem Leserbrief gegen die Seligsprechung von Franz Jägerstätter, der den Wehrdienst unter den Nazis verweigert hatte und dafür hingerichtet worden war, angeschrieben haben. Wer den Dienst in der Wehrmacht verweigert habe, sei „ein Verräter, und Verräter soll man verurteilen und nicht seligsprechen“, wird Keyl zitiert.

Moser erkundigte sich bei Personalsenat

ÖVP-Justizminister Josef Moser stellte gestern am späten Abend seine Rolle bei Keyls Bestellung klar. Er habe sich wegen der Medienberichte über dessen Vergangenheit zweimal beim zuständigen Personalsenat erkundigt, ob bei der Anhörung Keyls die entsprechenden Vorwürfe auch beachtet wurden.

Das Justizministerium betont auch, dass wegen der über Keyl kursierenden Berichte Bedenken geherrscht hätten, weshalb man sich nach dessen Nominierung an den Personalsenat gewandt habe. An sich folge das Ressort grundsätzlich den Entscheidungen des Personalsenats, es sei denn, es gebe Bedenken bezüglich der persönlichen oder fachlichen Qualifikation.

Justizressort verweist auf Gleichbehandlungsgesetz

Laut Auskunft des Senats, der unter dem Vorsitz des (SPÖ-nahen) Präsidenten Harald Perl getagt haben soll, habe Keyl in allen Punkten glaubwürdig anführen können, dass er sich nichts vorzuwerfen habe und die Medienberichte unrichtig dargestellt gewesen seien. Offenbar glaubte der Senat Keyl, da er ihn dem Justizressort als am besten geeigneten Kandidaten empfohlen hat. Da dieser strafrechtlich unbescholten sei, habe man den Antrag an den Ministerrat weitergeleitet.

Wie das Justizressort in seiner Stellungnahme ausführt, habe andernfalls eine Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes bestanden. Denn eine Diskriminierung oder Benachteiligung aufgrund der persönlichen Gesinnung sei verboten. Die finale Entscheidung liege jetzt beim Bundespräsidenten, heißt es aus dem Justizministerium.

SPÖ und Liste Pilz appellieren an Van der Bellen

SPÖ und Liste Pilz appellierten gestern an Van der Bellen, Keyls Beförderung zu verhindern. SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda kann es sich nicht erklären, warum Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und die gesamte Bundesregierung Keyl nominieren konnten: „Sie lassen zu, dass das Ansehen eines Nationalhelden unserer Republik, eines Menschen, der zum Inbegriff des Anstands und der aufrechten Haltung unter Inkaufnahme der Vernichtung der eigenen Existenz wurde, zutiefst beleidigt wird.“

Liste-Pilz-Abgeordnete Alma Zadic meinte in einer Aussendung, Van der Bellen sei nun aufgefordert, seiner Verpflichtung gemäß Verfassung als Bundespräsident nachzukommen „und unsere Rechtsprechung vor rechtsextremen Einflüssen zu schützen“. Man könne nicht zulassen, dass jemand, der NS-Deserteure als „Verräter“ betrachte und gegen von Nazis ermordete Priester wettere, in österreichischen Gerichtssälen Recht spreche und Entscheidungen im Namen der Republik fälle.