Bundespräsident Alexander Van der Bellen
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Keyl-Rückzieher

Van der Bellen drohte offenbar mit Veto

Der umstrittene rechte Jurist Hubert Keyl hat am Montag seine Bewerbung für ein Richteramt am Verwaltungsgericht zurückgezogen. Er kam damit Bundespräsident Alexander Van der Bellen zuvor. Dieser soll nämlich der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung sein Veto in Aussicht gestellt haben.

Laut Medienberichten machte das Staatsoberhaupt am Wochenende höchsten Regierungskreisen klar, dass er einer Bestellung des Freiheitlichen nicht zustimmen werde. Laut Gesetz werden die Mitglieder der Verwaltungsgerichte auf Vorschlag der Regierung durch den Bundespräsidenten ernannt. Erforderlich sind ein abgeschlossenes Jusstudium und eine fünfjährige juridische Berufserfahrung. Die Regierung hatte Keyl und eine Reihe weiterer Kandidaten vergangene Woche auf Basis von Nominierungen des zuständigen Personalsenats für die Richterposten vorgeschlagen.

Keyl geriet wegen seines Geschichtsbilds und kolportierter Kontakte zum bekannten Neonazi Gottfried Küssel in die Kritik. Vor zehn Jahren hatte Keyl in der rechten Zeitschrift „Zur Zeit“ Franz Jägerstätter, der unter den Nazis den Wehrdienst aus religiösen Gründen verweigert hatte und dafür hingerichtet worden war, als „Verräter“ bezeichnet. „Und Verräter soll man verurteilen und nicht seligsprechen“, so Keyl damals. Am Montag sagte Keyl, dass er Jägerstätters Seligsprechung durch die katholische Kirche heute anders sehe. Den Nationalsozialismus und dessen grausame Verbrechen lehne er ab.

Kritik aus ÖVP-Ländern

Seine Bewerbung zog Keyl laut eigenen Angaben wegen der „medialen Hetzjagd“ gegen seine Familie zurück. Tatsächlich dürfte über das Wochenende der Druck gegen die Bestellung aus Kirchenkreisen sowie aus ÖVP-geführten Bundesländern gestiegen sein. Zuletzt hatte Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) Unverständnis über Keyls Aussagen zur Seligsprechung von Jägerstätter gezeigt. Stelzer sagte, dass das allgemein gültige Geschichtsverständnis zur Person Jägerstätter selbstverständlich sein sollte – mehr dazu in ooe.ORF.at.

Das Amtsgebäude des Bundesverwaltungsgerichtes in Wien
APA/Roland Schlager
Hubert Keyl hätte Richter am Bundesverwaltungsgericht werden soll – er zog seine Bewerbung zurück

Van der Bellen soll den Regierungsspitzen am Wochenende dem Vernehmen nach sein Veto avisiert haben, falls die Bewerbung nicht zurückgezogen wird. Die Präsidentschaftskanzlei wollte die Causa am Montag allerdings nicht offiziell kommentieren. Die FPÖ zeigte hingegen Verständnis für Keyl, der offenbar unverändert Rückendeckung der Freiheitlichen genießt. Parteichef Heinz-Christian Strache sprach von einer „Hexenjagd“ auf den Juristen, Generalsekretär Christian Hafenecker nannte es schade, „wenn der bestgeeignete Kandidat aufgrund einer medialen Hetze gegen ihn und seine Familie seine Kandidatur zurückzieht“.

Ganz anders lautete die Einschätzung von NEOS. Vizechef Nikolaus Scherak forderte als Konsequenz aus dem Fall die Einführung eines transparenten Auswahlprozesses zur Verbesserung der Unabhängigkeit und Qualität der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Liste Pilz zeigte sich zufrieden, dass Keyl seine Bewerbung zurückgezogen hat. Die verlangte „persönliche Eignung“ sei bei ihm u. a. aufgrund seiner gut dokumentierten Ansichten zum Verhältnis von Widerstandskämpfern und NS-Justiz nicht gegeben gewesen, so Justizsprecher Alfred Noll.

Stellungnahmen aus dem von der ÖVP geführten Justizministerium und von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) blieben bisher aus. Auf ORF.at-Anfrage hieß es, ein Mitarbeiter von Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal habe die Beantwortung der Anfrage „am Radar“ und werde sich mit einer Stellungnahme melden. Das Ressort von Justizminister Josef Moser, das für das Bundesverwaltungsgericht zuständig ist, reagierte weder auf einen Anruf noch auf eine E-Mail.

Ein Jurist mit Vergangenheit

Keyl gehört schon seit Längerem zum bekannteren Hintergrundpersonal der Freiheitlichen. Das rührt aus der Zeit, als er enger Mitarbeiter des damaligen Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) war. Ungefähr aus dieser Periode kommen auch die zuletzt publik gewordenen Vorwürfe. 2010 war er mit seiner Frau, einer langjährigen Mitarbeiterin im freiheitlichen Parlamentsklub, in eine medial bekanntgewordene Prügelaffäre verwickelt, in deren Rahmen auch Küssel in Erscheinung trat.

Keyl betonte am Wochenende, niemals eine gemeinsame politische Vergangenheit mit Küssel gehabt zu haben und auch in keinerlei Kontakt mit ihm zu stehen. Bei dem Vorfall im Rahmen einer Burschenschafterparty, bei dem Keyl erheblich im Gesicht verletzt wurde, soll Küssel aber extra von Keyls Frau herbeigeholt worden sein. Die Burschenschafterfeier war von der Silesia ausgerichtet worden, einer deutsch-nationalen schlagenden Verbindung, deren Mitglied Keyl war. Er wurde laut Medienberichten nämlich wenig später aus der Verbindung ausgeschlossen.

Berichte über neonazistische Aktivitäten des Ehepaars waren schon 2011 von den Keyls erfolgreich bekämpft und das Magazin „profil“ zu einer Gegendarstellung verpflichtet worden. „Sie haben auch niemals das Deutschland-Lied, das Horst-Wessel-Lied oder ein sonstiges Lied mit ‚zum Hitler-Gruß erhobenem Arm‘ gesungen“, hieß es darin unter anderem. Keyl betonte dann auch in einer Aussendung seiner Anwaltskanzlei am Wochenende ausdrücklich, „den Nationalsozialismus und seine grausamen Verbrechen mit aller Entschiedenheit abzulehnen“.

Postenbesetzung wegen Parteipräferenz?

Was Keyl in Zukunft macht, ist unklar. Am Bundesverwaltungsgericht, dem er seit dessen Gründung als Jurist angehört, streute man ihm am Montag Rosen. Man habe sich von Keyls fachlich fundierter und positiver Arbeitsleistung in den vergangenen Jahren täglich überzeugen können. Dass Mitarbeiter aus politischem Umfeld am noch jungen Gerichtshof Karriere machen, ist übrigens nichts Ungewöhnliches. Das gelang auch schon roten und schwarzen Kabinettsmitarbeitern und -mitarbeiterinnen und nicht zuletzt der von den Freiheitlichen dereinst zur Ministerin gemachten Karin Gastinger.

In einem „Kurier“-Bericht aus dem Jahr 2016 wird im Zuge der Bestellung von Richtern und Richterinnen das System „Kreuzreihung“ näher beschrieben. „Wunschkandidaten“ werden für einen Posten erstgereiht, für einen anderen Posten scheinen sie an zweiter Stelle auf. Der Vorteil sei, dass man die Bewerber und Bewerberinnen dadurch gleich doppelt absichere. Das Risiko, einen Posten nicht zu ergattern, sinkt dadurch. Für die Stelle am Bundesverwaltungsgericht müssen aber alle dieselben Qualifikationen vorweisen.