Reiseanbieter muss bei Preisfehler Schnäppchen nicht einhalten

Wer im Internet nach Reiseangeboten sucht, stößt auf eine Fülle verlockender Angebote. Doch klingt ein Schnäppchen zu schön, um wahr zu sein, kann es sich um eine „Error Fare“, einen Preisfehler, handeln. Der Reiseanbieter kann in solchen Fällen den Vertrag wegen Irrtums anfechten und den richtigen Preis verlangen.

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