Regierung will Fußballbundesliga fürs Free-TV sichern

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) und Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) wollen nun die Liste der Ereignisse, die jedenfalls im Free-TV zu sehen sein sollen, überarbeiten und die Rechte an der Fußballbundesliga für das Free-TV sichern. Das kündigten sie gestern bei einer Pressekonferenz an.

Strache: Bei TV-„Schutzliste“ „Diskussionsbedarf“

Die auch als Fernseh-„Schutzliste“ bekannte Verordnung auf Basis des Fernsehexklusivrechtegesetzes (FERG) gilt seit Oktober 2001. Sie listet „Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“ auf, die nach dem Willen der Politik nicht ausschließlich im Bezahlfernsehen gezeigt werden dürfen, sondern mindestens 70 Prozent aller ORF-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer ohne zusätzliche Gebühren erreichen müssen.

Derzeit umfasst die Liste die Olympischen Sommer- und Winterspiele, alpine und nordische Ski-WM, bestimmte Fußball-WM- und -EM-Partien sowie das österreichische Cupfinale. Auch kulturelle Ereignisse sind geschützt, nämlich das Neujahrskonzert und der Opernball.

Man sehe anlässlich des Wechsels der Bundesliga-Rechte zu Sky, „dass es hier Diskussionsbedarf gibt“, so Strache. Als Bundesregierung wolle man „nicht einfach tatenlos zuschauen“. Er habe vor einiger Zeit auch ein Gespräch mit ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz gehabt, von dem ein entsprechender Vorstoß im Sommer gekommen war.

In bestehende Verträge soll nicht eingegriffen werden

Blümel will nun – wie im Gesetz vorgesehen – mit allen Beteiligten, also sowohl Sportverbänden als auch Fernsehsendern, Gespräche führen. Aus Gesprächen mit Fußballfans und -vereinen wisse er, dass diese zumindest „zum Teil nicht besonders glücklich“ seien mit dem Status quo. In bestehende Verträge einzugreifen sei aber nicht geplant und auch gar nicht möglich, so Strache.

Bis die neue Liste steht, wird freilich Zeit vergehen. Nicht nur müssen alle Beteiligten zu Wort kommen. Für den Verordnungsentwurf ist eine Stellungnahmefrist von acht Wochen vorgesehen. Und: Die EU-Kommission muss ihren Sanktus geben. Sie hat für die Notifizierung drei Monate Zeit.