Kollektivabschiebungen: Anwälte machen Spanien Vorwürfe

In einem Verfahren gegen Spanien wegen kollektiver Abschiebungen aus der spanischen Exklave Melilla ins benachbarte Marokko haben Menschenrechtsanwälte und -anwältinnen schwere Vorwürfe gegen das Land erhoben.

Bei diesen seit mehr als einem Jahrzehnt praktizierten Gruppenausweisungen hätten Migranten keine Chance, ihr Anliegen vorzutragen, sagte der Anwalt Carsten Gericke heute in einer Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

In dem Verfahren geht es um die Beschwerden eines Mannes aus der Elfenbeinküste und eines Maliers. Die beiden hatten 2014 versucht, illegal die Grenzzäune zwischen Marokko und der Exklave Melilla zu überwinden. Hinter der zweiten von drei Absperrungen wurden sie von der spanischen Polizei aufgegriffen und nach Marokko zurückgebracht.

EGMR verurteilte Spanien bereits 2017

Im Oktober 2017 hatte das Straßburger Gericht Spanien bereits in dem Fall verurteilt. Das Land hatte die Entscheidung jedoch angefochten. Die beiden Beschwerdeführer und andere aufgegriffene Migranten seien ohne Registrierung zurückgeschoben worden, sagte der Anwalt Gericke. „Mit ihnen wurde nicht gesprochen, sie wurden nicht einmal gezählt.“

Der Richterspruch, der zu einem späteren Zeitpunkt erwartet wird, könnte Spanien dazu verpflichten, sein Vorgehen an den Grenzen zu ändern. „Das Verfahren hat aber auch über Spanien hinaus Bedeutung“, sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation ECCHR, die die Beschwerdeführer unterstützt. Auch viele Staaten auf dem Balkan und die gesamte Europäischen Union müssten die Rückschiebepraxis an den EU-Außengrenzen grundlegend ändern.