„Schwiegermuttergeld“ in Zentrum von Grasser-Prozess

Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) und andere muss heute den zweiten Tag der Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki der Richterin Marion Hohenecker Rede und Antwort stehen. Ihm wird Geldwäsche vorgeworfen. Er soll geholfen haben, Geldtransaktionen zu vertuschen. Wicki erklärte sich gestern unschuldig und beschuldigte eine Bank in Liechtenstein.

Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Wicki kennt Grasser nach Eigenangaben seit dem Jahr 2006 oder 2007 und hat ihn seitdem lediglich ein paar Mal getroffen. Kennengelernt hatte Wicki den Ex-Minister über dessen Ehefrau Fiona, deren langjähriger Vermögensverwalter er war. Im Mittelpunkt der Befragung steht das „Schwiegermuttergeld“ in Höhe von 500.000 Euro.

Wicki räumte Fehler ein

Wie schon gestern interessierte sich auch heute Richterin Hohenecker für die „Verdichtung“ der Einzahlungen auf das Konto Mandarin in der Steueroase Belize. Auf diesem vermengen sich Gelder von Wicki, von Grasser („Schwiegermuttergeld“) und vom Zweitangeklagten in diesem Prozess, Grassers Trauzeuge Walter Meischberger. Laut Anklage sind jedoch auch das Gelder von Grasser, die er aus der BUWOG-Provision bekam – was Grasser, Wicki und Meischberger bestreiten.

Wicki räumte in seiner Befragung gestern Fehler ein – allerdings habe er diese nicht verschuldet. Es sei ein Fehler seiner Mitarbeiterin gewesen. Allerdings hätte auch die Bank in Liechtenstein erkennen müssen, dass da eine größere Geldsumme von einem Konto von Meischberger gekommen sei. „Die Bank hat in der Compliance völlig versagt“, empörte sich Wicki.

Rätseln über Inhaber von Liechtenstein-Konto

Auf dem Mandarin-Konto war Wickis eigene Mutter als wirtschaftlich Berechtigte der kontoführenden Bank angegeben worden, weil sie laut Wicki eine höhere Erbschaft erwartet hätte. Tatsächlich gab es aber kein Geld von Wickis Mutter auf dem Konto, sondern Bargeldeinzahlungen im Jahr 2008 in Höhe von rund 943.000 Euro, die laut Wicki sein eigenes Geld waren. Weiters flossen 500.000 Euro von einem Konto in Liechtenstein, auf dem ein Teil der BUWOG-Provision lag, auf das Mandarin-Konto.

Dieses Liechtenstein-Konto gehörte Meischberger, versichern dieser und Wicki. Die Staatsanwaltschaft rechnet dieses Liechtenstein-Konto und das Mandarin-Konto aber dem Hauptangeklagten Grasser zu. Auch zahlreiche Wertpapiere wurden via Mandarin-Konto gekauft und verkauft. Schließlich wurde auch das „Schwiegermuttergeld“ Grassers, vermehrt durch den Ertrag aus dem Hypo-Genussschein, von der Meinl Bank auf das Mandarin-Konto transferiert, rund 784.000 Euro.