Regierung plant Verschärfung bei extremistischen Symbolen

Die Bundesregierung plant eine deutliche Ausweitung des Verbots der Verwendung von extremistischen Symbolen. Kommende Woche wird die ÖVP-FPÖ-Koalition einen entsprechenden Gesetzesentwurf zum Symbole-Gesetz in Begutachtung schicken. Damit soll die Zahl jener terroristischen oder vergleichbaren Gruppierungen deutlich ausgedehnt werden, die vom Verbot erfasst sind.

Seit Bestehen des Gesetzes im Jahr 2014 war die Liste der verbotenen Organisationen sehr beschränkt. Derzeit umfasst das Gesetz nur Symbole der Terrormiliz Islamischer Staat, von al-Kaida sowie deren Teil- und Nachfolgeorganisationen. Einige Organisationen, die auch in Österreich aktiv sind, waren vom Gesetz bisher nicht erfasst, heißt es seitens der Regierung, zum Teil wurden derartige Symbole auch bei Demonstrationen in Österreich verwendet.

So wurden beispielsweise beim Kroaten-Treffen auf dem Loibacher Feld in Bleiburg (Kärnten) im Mai dieses Jahres Symbole des faschistischen Ustascha-Regimes gezeigt.

Diese Lücke soll mit der Gesetzesnovelle nun geschlossen werden. Es sollen all jene Organisationen, „die dem politischen Islam und anderen gewaltbereiten Ideologien zuzurechnen sind und den demokratischen Grundwerten widersprechen“, erfasst werden, hieß es seitens der Koalition.

Weitere Gruppierungen betroffen

In Zukunft soll das Verbot Symbole folgender weiterer Gruppierungen betreffen: Neben der sunnitisch-islamistischen Muslimbruderschaft sind es Symbole der rechtsextremen türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe, jene der marxistischen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), der palästinensischen islamistischen Hamas, jene des militärischen Teils der schiitischen Hisbollah sowie der kroatischen faschistischen Ustascha-Bewegung.

Auch weitere Gruppierungen, die in Rechtsakten der EU als terroristische Organisationen angeführt werden, sollen verboten werden. Die Bezeichnung dieser Gruppierungen soll durch eine Verordnung der Bundesregierung erfolgen.

Das Verwendungsverbot von Symbolen richte sich keineswegs gegen religiöse Symbolik, so die Bundesregierung. Es gehe lediglich um spezifische Symbole, die demokratischen Grundwerten widersprechen. Die Novelle wird am Mittwoch in einer Punktation den Ministerrat passieren, anschließend wird das Vorhaben in die vierwöchige Begutachtungsphase geschickt. In Kraft treten soll die Neuregelung am 1. März 2019.