Bier: Patent von Heineken/Carlsberg wird eingeschränkt

Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat heute eines der strittigen Patente der Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken auf Pflanzen mit bestimmten Mutationen laut der Plattform „Keine Patente auf Saatgut“ eingeschränkt. Einsprüche gegen ein weiteres Patent werden erst am 8. Oktober Thema sein.

„Das Urteil ist ein Teilerfolg in unserer Arbeit gegen die Patentierung von Pflanzen“, so Katherin Dolan von Arche Noah zur APA. Die Politik müsse nun dringend Maßnahmen ergreifen, um weitere Patente auf Pflanzen zu verhindern. „Denn die Anzahl der patentierten Kulturpflanzen steigt stetig“, so Dolan.

Genetische Veranlagung zufällig entstanden

Das heute eingeschränkte Patent erstreckte sich auf Gerste aus konventioneller Züchtung und deren Verwendung durch die Brauereien sowie das damit produzierte Bier. Das Patent umfasste ursprünglich alle Pflanzen, in denen bestimmte unerwünschte Geschmacksstoffe fehlen.

Jetzt ist das Patent auf die Pflanzen beschränkt, die eine bestimmte Mutation aufweisen, die die Bildung dieser Stoffe beeinflussen kann. Diese genetische Veranlagung gilt als Erfindung, obwohl sie zufällig entstanden ist und die Pflanzen aus herkömmlicher, konventioneller Züchtung stammen, kritisierte die Plattform „Keine Patente auf Saatgut“.

Die Plattform will eine weitere Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen und fordert die Politik ebenso zum Handeln auf. „Trotz aller Verbote erteilt das EPA weiterhin Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen. 2018 wurden bereits Petersilie, Chicoree, Melonen, Tomaten und Salat patentiert“, sagt Christoph Then von der Plattform.

NGO sieht Missbrauch des Patentrechts

Das Patent von Carlsberg und Heineken beruhte auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste. Deren Ernte soll sich deswegen besonders gut für das Bierbrauen eignen. Das Patent umfasste die Gerstenpflanzen, deren Ernte, den Prozess des Bierbrauens, Produkte wie Malz und Würze sowie jegliche auf diese Weise produzierte Getränke.

Nach Ansicht von „Keine Patente auf Saatgut“ ist das Patent ein Missbrauch des Patentrechtes, dem keinerlei Erfindung zugrunde liegt. Zudem verbietet das europäische Patentrecht Patente auf Pflanzensorten sowie auf konventionelle Züchtung.