Höhere Hürden für NGOs bei Umweltverfahren geplant

Die Bundesregierung will die Beteiligung von Umweltschutzorganisationen bei Umweltrechtsmaterien offenbar deutlich einschränken. Geplant sei, dass künftig nur noch Organisationen mit mehr als 100 Mitgliedern anerkannt werden, sagte Bruno Rossmann (Liste Pilz) heute vor Journalistinnen und Journalisten. Zudem sollen NGOs bei Anträgen künftig verpflichtet sein, Name und Anschrift der Mitglieder anzufügen.

Ein entsprechender Abänderungsantrag zum Umweltverträglichkeitsgesetz soll heute im Umweltausschuss des Nationalrats diskutiert und beschlossen werden. Rossmann hält die Pläne für „reine Schikane“ gegenüber NGOs. Zudem könnten sie gegen Völkerrecht und Datenschutzbestimmungen verstoßen, vermutete der Nationalratsabgeordnete, der darin einen „weiteren Schritt in Richtung Orbanisierung Österreichs“ sah. SPÖ-Datenschutzsprecher Walter Bacher bezeichnete das Regierungsvorhaben in einer Aussendung als „datenschutzrechtlichen Skandal“.

Umwelt-NGOs schlagen Alarm

Auch mehrere Umweltschutzorganisationen schlugen heute Vormittag Alarm. Greenpeace sprach sogar von einem „besorgniserregenden Schritt in Richtung Orbanisierung“. Sollten die Abänderungsanträge durchgehen, so Greenpeace, „wäre wahrscheinlich der Großteil der anerkannten Umweltschutzorganisationen von Umweltverfahren ausgeschlossen“. Das sei europarechts- und völkerrechtswidrig sowie ein schwerwiegender Verstoß gegen den Datenschutz. Greenpeace, ebenso wie der WWF und die NGO Virus, forderte von den Koalitionsparteien, den Antrag nicht einzubringen.