Neues Waffengesetz auf Schiene

Die durch eine EU-Richtlinie notwendige Änderung des heimischen Waffengesetzes ist auf Schiene. Der entsprechende Entwurf mit Verschärfungen, aber auch Erleichterungen wird am Montag in Begutachtung gehen und Anfang 2019 in Kraft treten. „Die Novelle schafft die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten“, sagte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).

Kickl: „Müssen als Sicherheitsbehörde reagieren“

Erweitert wird damit etwa das Waffenverbot für Drittstaatenangehörige. Bisher waren für Drittstaatenangehörige wie Asylwerberinnen und Asylwerber sowie Asylberechtigte nur Schusswaffen verboten, künftig umfasst das Waffenverbot alle Formen von Waffen – also auch Stich- und Hiebwaffen. Kickl: „Aufgrund des eklatanten Anstiegs von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen müssen wir als Sicherheitsbehörde reagieren.“ Beim Mitführen eines Messers droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt im Land haben, also keine Touristinnen und Touristen.

Regelung für halbautomatische Gewehre und große Magazine

Generell gilt: Magazine mit großer Kapazität – maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen – werden verboten. Das hat auch Auswirkungen auf die entsprechenden Waffen. In einer zweijährigen Übergangsfrist sind die Magazine bei der Behörde zu melden, dürfen aber behalten werden. Die dazugehörige Waffe wechselt damit in die Kategorie A, „verbotene Waffen“, wofür eine Genehmigung erteilt wird.

Anders als beim Verbot der Pumpguns, die nicht veräußert werden dürfen, hängt die Einstufung der Waffe nur vom Magazin ab. Vernichtet man jenes mit der großen Kapazität, ist die Waffe „nur“ Kategorie B und kann von anderen Berechtigten weiterhin erworben und mit den „kleinen“ Magazinen verwendet werden. Sportschützen dürfen auch weiterhin große Magazine kaufen, wenn sie neben weiteren Voraussetzungen nachweisen, international anerkannte Wettbewerbe zu schießen, für die sie diese benötigen.

Verschärfung bei psychologischem Test

Erstmals werden die Sportschützen in Österreich nach der Maßgabe der EU-Richtlinie als solche definiert. Als Mitglied in einem solchen Verein kann der Bedarf für weitere Schusswaffen sukzessive erhöht werden. Dank der Novelle kann man über eine Periode von 20 Jahren nach und nach zehn Waffen erwerben. Eine Verschärfung gibt es hingegen beim psychologischen Test für die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments. Diese Prüfung konnte früher beliebig oft wiederholt werden. Wer nun durchfällt, ist für sechs Monate und nach dem dritten negativen Antritt für immer gesperrt.

Erfüllt wird ein Wunsch der Jägerschaft: Die weit verbreiteten Gehörschäden bei den rund 130.000 Jägerinnen und Jägern und ihren Hunden sollen durch die Verwendung eines Schalldämpfers an der Schusswaffe verhindert werden. Diese durften bisher nur bei Berufsjägerinnen und -jägern Verwendung finden, ab 2019 auch bei allen anderen Jagdkartenbesitzern.