Blick auf Berlin
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Mehrere Straßen betroffen

Erste Dieselfahrverbote in Berlin

Die deutsche Hauptstadt Berlin muss für mehrere Straßen bis Mitte 2019 ein Dieselfahrverbot verhängen. Das hat das Verwaltungsgericht der Stadt am Dienstag entschieden. Die Richter verpflichteten die Senatsverwaltung für Verkehr, bis zum 31. März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan mit den entsprechenden Vorschriften zu erlassen.

Auf insgesamt elf Streckenabschnitten an acht Straßen müssen die Fahrverbote laut der Entscheidung spätestens Ende Juni 2019 verwirklicht werden. Mit der Sperrung von elf besonders belasteten Abschnitten großer Straßen soll erreicht werden, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid eingehalten wird. Dieselautos sind ein Hauptverursacher für schlechte Luft in Städten.

Die vom Gericht verfügten Fahrverbote betreffen Diesel-Pkw und Diesel-Lkw. Unter den betroffenen Abschnitten sind Teile der wichtigen Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum Berlins. Für weitere Abschnitte mit einer Gesamtlänge von weiteren 15 Kilometern muss das Land Berlin außerdem Fahrverbote prüfen. Auch seien Ausnahmen für Anrainer und Anrainerinnen sowie Handwerkerautos zu prüfen, erklärte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Zwingend notwendige Maßnahmen“

„Zwingend notwendige Maßnahmen“ dürften nicht mit der Begründung hinausgezögert werden, dass die Ergebnisse weiterer Untersuchungen abgewartet werden sollen, argumentierte der vorsitzende Richter. Auch wurde der Senat verpflichtet, auf 120 weiteren Streckenabschnitten über eine Länge von 15 Kilometern alle Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts zu ergreifen. Sollten alternative Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, drohen auch hier Fahrverbote.

Der Berliner Senat hatte bereits Maßnahmen für bessere Luft auf den Weg gebracht, zum Beispiel Tempo-30-Zonen. Der Richter sagte zugleich, ein Dieselfahrverbot für die gesamte Umweltzone, die große Teile der Innenstadt umfasst, sei allerdings nicht zwingend erforderlich. Denn an vielen Orten in der Umweltzone würden die Grenzwerte eingehalten.

„Ein guter Tag für die saubere Luft in Berlin“

Geklagt hatte wie in vielen anderen deutschen Städten die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die ursprünglich ein Dieselfahrverbot in der Berliner Umweltzone durchsetzen wollte. Nur mit einem Verbot in einer Zone ließen sich Ausweichverkehre auf andere Straßen vermeiden, in denen dann die Belastung steige. „Das war heute ein guter Tag für die saubere Luft in Berlin“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach dem Urteil.

Ministerium verweist auf neue Maßnahmen

Das deutsche Verkehrsministerium verwies auf die geplanten zusätzlichen Maßnahmen für sauberere Luft. Die bisherigen Gerichtsurteile beruhten auf älteren Plänen der Kommunen. „Das Urteil zeigt einmal mehr: Wir brauchen aktualisierte Luftreinhaltepläne, die alle vom Bund angebotenen Maßnahmen ausschöpfen“, hieß es aus dem Ministerium. Trotz des Urteils gehe man nicht von Einschränkungen für Dieselfahrzeuge aus. „Städte wie Berlin, in denen 2017 ein Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von nicht mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen wurde, sollen von Verkehrsbeschränkungen verschont bleiben“, erklärte ein Sprecher.

In Hamburg, Stuttgart und Frankfurt gibt es bereits Fahrverbote für ältere Diesel, oder Gerichte haben sie angeordnet. Die Frage ist nun, ob die Entscheidung den Kurs der Bundesregierung in der Dieselkrise verändert. Die Große Koalition hatte sich nach langem Ringen auf neue Maßnahmen geeinigt, um Fahrverbote zu verhindern. Neue Kaufanreize sowie technische Nachrüstungen zielen auf 14 besonders belastete Städte wie München und Stuttgart. Vor allem bei den Nachrüstungen sind aber noch viele Fragen offen.