Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache
APA/Herbert Neubauer
UNO-Migrationspakt

Österreich zögert – Schweiz stimmt zu

Die heimische Regierung hat sich am Mittwoch grundsätzlich zum UNO-Migrationspakt bekannt, aber wichtige Vorbehalte angemeldet. Dabei verwies Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) darauf, man stimme sich eng mit Staaten wie der Schweiz ab. Was man in Wien offenbar nicht wusste: Bern stimmte nur Stunden später dem Migrationspakt zu.

Denn der Schweizer Bundesrat (die Regierung, Anm.) beschloss Mittwochnachmittag, dem UNO-Migrationspakt, der weltweite Mindeststandards für den Umgang mit Zuwandernden festlegen soll, zuzustimmen. Der Pakt entspreche den Interessen der Schweiz, hieß es vonseiten der Regierung in Bern. Innenpolitisch bestehe kein Handlungsbedarf, die Schweiz setze die Empfehlungen bereits um.

ÖVP wie FPÖ befürchten, dass der Migrationspakt, der zunächst unverbindlich ist, langfristig juristisch Bindewirkung entfalten könnte. Es dürfe „kein Menschenrecht auf Migration“ geben, sagte Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) nach dem Ministerrat.

Mehrmaliger Verweis auf Schweiz

Kurz betonte, dass die Regierung alles tun werde, um die Souveränität des Landes aufrecht zu halten. Man wolle in Migrationsfragen weiter selbst entscheiden können. Kurz zufolge wird sich Österreich für die weitere Vorgangsweise eng mit anderen kritischen Staaten abstimmen. Gleich mehrmals verwies Kurz in diesem Zusammenhang auf die Schweiz. Wörtlich sagte er: „Wir sind da in engem Kontakt mit Staaten wie der Schweiz.“ Jedenfalls werde es einen völkerrechtlichen Vorbehalt zu jenen Punkten geben, die die Regierung kritisch sehe.

Auch Polen kritisierte den Pakt zuletzt scharf. Ungarn und die USA machten bereits klar, dass sie dem Pakt nicht zustimmen werden.

Nur ein einziger Punkt offen

Eine Abweichung zur gesetzlichen Grundlage in der Schweiz besteht laut Bern nur bei einem einzigen Umsetzungsinstrument. Es betrifft die Schubhaft für Minderjährige ab 15 Jahren, die in der Schweiz möglich ist. Diese Abweichung hält der Bundesrat in einer Erklärung fest. Bei anderen Umsetzungsinstrumenten hat er sein Verständnis präzisiert. Da jeder Staat frei entscheiden könne, welche Instrumente er nutzen möchte, sei das aber kein Grund, dem Pakt nicht zuzustimmen, schreibt das Außendepartement (EDA).

Mit dem Entscheid zur Zustimmung bekräftige der Bundesrat auch die weitere Zusammenarbeit mit der UNO im Migrationsbereich, hält das EDA fest. Das sei für den Standort Genf wichtig, der sich als internationales Zentrum der globalen „Migrationsgouvernanz“ etabliert habe.

UNO-Ziel: Sicher und geordnet

Erklärtes Ziel der Vereinten Nationen ist es, unter Berücksichtigung der nationalen Souveränität Migration sicher und geordnet zu gestalten. Die UNO verspricht sich von dem Pakt eine bessere internationale Zusammenarbeit in der Migrationspolitik und Standards im Umgang mit Flüchtlingen. Neben einer Reihe von Leitlinien enthält der Migrationspakt auch rund 20 konkrete, allerdings nicht bindende Maßnahmen.