Mögliche Wende in Glyphosat-Prozess gegen Monsanto

Der deutsche Pharmakonzern Bayer darf auf eine Aufhebung des millionenschweren Schadenersatzurteils im ersten US-Prozess um angeblich verschleierte Krebsrisiken von Glyphosat enthaltenden Unkrautvernichtungsmitteln der Tochter Monsanto hoffen. Eine entsprechende Ankündigung machte die zuständige Richterin Suzanne Ramos Bolanos gestern (Ortszeit) vor der entscheidenden Berufungsanhörung.

Dabei handle es sich jedoch zunächst nur um eine vorläufige Entscheidung, betonte eine Gerichtssprecherin. Im August hatte eine Jury des Gerichts in San Francisco Monsanto zu einer Schadenersatzzahlung von insgesamt 289 Millionen Dollar (252,73 Mio. Euro) an den an Lymphdrüsenkrebs erkrankten Kläger Dewayne „Lee“ Johnson verurteilt.

Streit über Gesundheitsrisiken

Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass Monsanto-Produkte mit dem Wirkstoff Glyphosat krebserregend sind und der Hersteller davor nicht ausreichend gewarnt und die Risiken verschleiert hat. Bayer legte Berufung ein und fordert, dass der Fall wegen unzureichender Beweise neu verhandelt wird. Dem stimmte die Richterin nun auf vorläufiger Basis zu.

Bayer hatte betont, die Entscheidung der Jury stehe im Widerspruch zu bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen, jahrzehntelangen praktischen Erfahrungen und den Einschätzungen von Regulierungsbehörden weltweit. Alle diese Erkenntnisse, Erfahrungen und Einschätzungen bestätigen, dass Glyphosat sicher sei und keine Krebserkrankung verursache.