Limousinenservice Uber Black droht in Deutschland das Aus

Uber Black steht in Deutschland möglicherweise vor dem Aus. Zumindest zeichnete sich das heute bei der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ab.

Das endgültige Urteil werden die Bundesrichter allerdings erst in den nächsten Wochen verkünden. Der Berliner Taxiunternehmer Richard Leipold klagt seit Jahren gegen Uber Black. Er beanstandet, dass das Unternehmen, das seinen europäischen Sitz in den Niederlanden hat, per App Mietwagenfahrern in Deutschland Aufträge weiterleitet, die Preise bestimmt und abrechnet, aber die für das Mietwagengeschäft vorgeschriebenen Regeln missachtet.

Mietwagen muss zurück in die Garage

Mietwagen müssen nach dem deutschen Personenbeförderungsgesetz – ähnlich wie auch in Österreich – nach einer Fahrt zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, haben also eine Rückkehrpflicht. Außerdem müssen sie Aufträge grundsätzlich am Sitz des Unternehmens oder in der Wohnung entgegennehmen. Damit soll das Taxigewerbe geschützt werden, das im Gegenzug zu festgelegten Tarifen fahren muss und auch unrentable Beförderungen nicht ablehnen darf.

Der US-Fahrtendienstleister Uber berief sich auf die Dienstleistungsfreiheit nach europäischem Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied allerdings in einem Rechtsstreit in Spanien, dass Uber bei seiner bisherigen Geschäftspraxis kein reiner Vermittler sei und sich nicht auf die europäische Dienstleistungsfreiheit berufen könne. Vielmehr sei das Unternehmen dem nationalen Recht unterworfen. Damit habe Uber das deutsche Personenbeförderungsgesetz zu beachten.