Sigrid Maurer vor einer Gerichtsverhandlung
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Kläger droht Anzeige

Neue Wendung im Fall Maurer

Nach dem Urteil gegen die frühere Nationalratsabgeordnete Sigrid Maurer (Grüne) ist die Causa juridisch noch nicht zu Ende – im Gegenteil: Dem Kläger, dem Besitzer des Craft-Beer-Shops, von dessen PC aus Maurer obszöne und beleidigende Nachrichten erhalten hatte, droht ein Verfahren wegen Falschaussage. Frauenministerin Juliane Bogner-Strauss (ÖVP) kann sich eine Gesetzesänderung vorstellen.

Richter Stefan Apostol hatte schon in seiner Begründung des Urteils gegen Maurer wegen übler Nachrede am Dienstag klargemacht, dass er dem Kläger nicht glaube, es aber nicht nachzuweisen war, dass dieser tatsächlich selbst die Nachrichten an die frühere Abgeordnete geschickt habe.

Nun bekräftigte er seine Zweifel und will diese auch der Staatsanwaltschaft formell zur Kenntnis bringen – kurz gesagt: Er sei davon überzeugt, dass der Geschäftsbesitzer im Zeugenstand unter Wahrheitspflicht gelogen hat, wie es am Donnerstag hieß.

Staatsanwaltschaft entscheidet

Allerdings entscheidet erst die Staatsanwaltschaft, ob gegen den 40-Jährigen ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet wird. Dafür werden vom Richter die Verhandlungsprotokolle mit dem Urteil an die Anklagebehörde weitergeleitet. Im Fall einer Anklage beträgt das mögliche Strafmaß bis zu drei Jahre Haft. Apostol hatte schon im Verfahren dem Geschäftsbesitzer mehrfach erklärt, dass dieser als Zeuge unter Wahrheitspflicht stehe.

Am Donnerstag hatte der Anwalt des Mannes, Adrian Hollaender, volle Berufung angemeldet. Auch die Anwältin Maurers, Maria Windhager, wird das Urteil wegen übler Nachrede bekämpfen. Maurer müsste laut erstinstanzlichem Urteil 3.000 Euro an den Staat zahlen. Weitere 4.000 Euro wären für die „erlittene Unbill“ an den Kläger fällig.

Screenshot öffentlich gemacht

Maurer hatte im Mai öffentlich gemacht, dass sie vom Besitzer des Craft-Beer-Geschäfts über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. „Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt“, berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit sexuell anzüglichen Inhalten.

Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin mit Beschimpfungen bedacht, sein Unternehmen erhielt im Internet schlechte Bewertungen, und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte Maurer. Sie wurde verurteilt, weil es laut Urteilsbegründung nicht gelungen war, den Wahrheitsbeweis anzutreten.

Bogner-Strauß denkt Gesetzesänderung an

Damit sich Frauen in Fällen wie dem Maurers besser zur Wehr setzen können, kann sich Frauenministerin Bogner-Strauss vorstellen, Gesetze nachzuschärfen, wie die Tageszeitung „Österreich“ (Donnerstag-Ausgabe) berichtete. „Mir ist es wichtig, dass Frauen die rechtliche Möglichkeit haben, sich rasch und unkompliziert bei Hass im Netz zu wehren“, wurde Bogner-Strauss zitiert.

Eine Gesetzesänderung sei jedenfalls anzudenken. Sie habe diesbezüglich bereits mit Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) gesprochen. Das Thema werde nun auch im Rahmen der Taskforce zur Strafrechtsreform behandelt. Man müsse jedenfalls alle „derart gelagerten Fälle prüfen und genau anschauen und Expertenmeinungen einholen“, so Bogner-Strauss.