Deutsches Höchstgericht urteilt über Uber Black

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) könnte das – inzwischen bereits eingestellte – Limousinenservice Uber Black nach einer Verhandlung heute in Karlsruhe als unzulässig einstufen. Das deuteten die Richter des ersten Zivilsenats an. Sein Urteil will der Senat am 13. Dezember verkünden.

In dem Verfahren geht es um das inzwischen in dieser Form nicht mehr angebotene Limousinenservice, das die Vorinstanzen in Berlin wegen eines Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz und unlauteren Wettbewerb untersagt hatten. Der BGH hatte nach einer ersten Verhandlung eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem ähnlichen Uber-Verfahren in Spanien abgewartet.

Taxi oder Mietwagen?

Bei Uber Black konnten Kunden über eine App einen Mietwagen bestellen. Ein freier Fahrer in der Nähe erhielt dann den Fahrauftrag. Das Unternehmen gab die Bedingungen vor und wickelte den Zahlungsverkehr ab.

Das Kammergericht Berlin sah darin im Jahr 2015 einen Verstoß, denn Mietwagenchauffeure dürfen – anders als Taxifahrer – keine Aufträge direkt vom Fahrgast entgegennehmen, was über die App aber der Fall war. Der EuGH entschied im vergangenen Dezember, dass Ubers Angebot unter die Verkehrsdienstleistungen fällt und nicht unter den freien Dienstleistungsverkehr. Somit sei es Sache der Mitgliedsstaaten, die Bedingungen zu regeln.