Teil der Klage gegen Weinstein fallen gelassen

Der wegen Vergewaltigung angeklagte US-Filmmogul Harvey Weinstein hat in seinem bevorstehenden Strafprozess einen Teilerfolg errungen.

Die Staatsanwaltschaft ließ gestern einen der sechs Anklagepunkte gegen den 66-Jährigen fallen. Dabei geht es um Vorwürfe der früheren Schauspielerin Lucia Evans. Die Klage auf Grundlage der Vorwürfe von zwei weiteren Frauen hat aber weiterhin Bestand. „Kurz gesagt fahren wir mit voller Kraft voraus“, sagte Staatsanwältin Joan Illuzzi bei der Gerichtsanhörung.

Dokument stellt Aussage infrage

Evans hatte Weinstein in einem Beitrag des „New Yorker“ vor einem Jahr beschuldigt, sie 2004 bei einem Arbeitstreffen in seinem Büro zum Sex gezwungen zu haben. Nun tauchte eine schriftliche Stellungnahme von Evans auf, die darauf hindeutet, dass der Sex der beiden einvernehmlich stattfand. Der „New York Post“ zufolge hatte Evans’ früherer Arbeitgeber das Dokument auf einem Firmencomputer gefunden und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Die Klage steht damit auf wackligeren Füßen als zuvor. Der Schritt sage aber nichts über Weinsteins Schuld oder Unschuld aus, teilte Evans’ Anwältin Carrie Goldberg mit. Weinsteins Anwalt Benjamin Brafman sagte, Evans habe die Grand Jury angelogen, die Anklage gegen den Produzenten erhoben hatte. Die nächste Anhörung ist für den 20. Dezember angesetzt. Einen Termin für einen möglichen Prozessbeginn gibt es noch nicht. Weinstein hat auf nicht schuldig plädiert. Bei einer Verurteilung droht ihm im äußersten Fall eine lebenslange Haftstrafe.